Agrarpolitik2. GAP-Teilzahlung wird am 25. Juni überwiesen

2. GAP-Teilzahlung wird am 25. Juni überwiesen

Die Auszahlung umfasst unter anderem die Restzahlungen für das Agrarumweltprogramm ÖPUL und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete.
Quelle: Buffler

Die 2. GAP-Teilzahlung für das Antragsjahr 2024 wird am 25. Juni 2025 durch die AMA angewiesen. Diese Auszahlung umfasst unter anderem 100% der Maßnahme „Begrünung- Zwischenfrucht“ des Agrarumweltprogramm ÖPUL, die Restzahlungen für das Agrarumweltprogramm ÖPUL und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Die 1. Teilzahlung (75% der Fördersumme) erfolgte im Dezember 2024.

Im Juni 2025 werden in Summe rund 333 Millionen Euro ausbezahlt:
rund 178 Millionen Euro für das ÖPUL (=25 % Restzahlung + 100 % Zwischenfrucht)
rund 71,43 Millionen Euro für die Ausgleichszulage AZ (=25 % Restzahlung)
rund 2 Millionen Euro für Direktzahlungen
rund 78,63 Millionen Euro für projektbezogene GAP-Zahlungen (davon 24,6 Millionen Euro für Basisdienstleistungen; 18,4 Millionen Euro Investitionsförderung landw. Betriebe; 5,6 Millionen Euro LEADER)
rund 2,63 Millionen Euro für Sektor bezogene GAP-Zahlungen (Obst & Gemüse, Imkerei und Wein)

Gleichzeitig wird am 25. Juni 2025 die nächste Tranche der temporären Agrardieselvergütung in Höhe von 33,56 Millionen Euro an rund 109.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe ausbezahlt. Damit wird die im Jahr 2022 eingeführte Maßnahme zur gezielten Entlastung der österreichischen Land- und Forstwirtschaft fortgeführt.

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