Zusammengestellt von Tanja EDBAUER und Lena ADLHOCH, LANDWIRT R-Edakteurin
1. Wie lange kann man noch auf Bio umsteigen?
Ein Landwirt kann das ganze Jahr über mit dem Ökolandbau beginnen. Im Gegensatz dazu kann ein bayerischer Landwirt aber nur im Winter die Förderung B10 Ökologischer Landbau beantragen. Für diesen Winter ist der genaue Zeitraum, in dem die KULAP-Maßnahmen beantragt werden können, noch nicht bekannt.
2. Muss ein Biobauer alle Produktionszweige biologisch bewirtschaften oder kann er einzelne auch konventionell weiterführen?
Biobetriebe, die in Bayern die KULAP-Förderung (B10) beantragt haben, verpflichten sich, den gesamten Betrieb ökologisch zu bewirtschaften.
3. Wie lange dauert es von der Umstellung bis die ersten Bio-Produkte als solche auch verkauft werden können?
Eine Umstellung von Ackerflächen und Grünlandflächen dauert 24 Monate, bei Dauerkulturen (Obst, Wein etc.) 36 Monate. Das heißt, bei gleichzeitiger Umstellung von Flächen und Tieren eines Betriebs, kann der Betrieb nach 24 Monaten seine Produkte als „Bio“ vermarkten. Die Umstellungszeit beginnt, sobald der Landwirt einen Kontrollvertrag bei einer Kontrollstelle unterschreibt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Richtlinien für die biologische Wirtschaftsweise einzuhalten. Ab zwölf Monate nach Vertragsunterzeichnung kann die Ernte (Ackerkulturen und Grünland) zu einem Mehrpreis als Umstellungsware zu Futterzwecken verkauft oder am eigenen Betrieb verfüttert werden. Alles, was zuvor geerntet wird, gilt noch als konventionell, kann aber auf Betrieben mit Tierhaltung noch verfüttert werden. Für Tiere und tierische Produkte gilt ebenso eine Umstellungszeit von 24 Monaten – sofern alle eventuell notwendigen Umbaumaßnahmen bis dahin abgeschlossen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die Umstellungszeit verkürzen, das gilt insbesondere für Tiere und deren Erzeugnisse. Bei Rindern und Schweinen beträgt die Mindestumstellungszeit beispielsweise sechs Monate.
Betriebe, die vorher schon extensiv gewirtschaftet haben und dies durch eine KULAP-Maßnahme bestätigen könne, haben die Möglichkeit eine verkürzte Umstellung durchzuführen. Dies betrifft z.B. Betriebe, die auf chemischen Pflanzenschutz und mineralische Düngung auf den Grünlandflächen verzichtet haben.
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