Player nur mit gültigem Abo verfügbar.
Eine Mutter holte ihr 4jähriges Mädchen vom Kindergarten ab. Während die Mutter auf dem Gehsteig mit einer Bekannten plauderte, ging das Kind mit zwei Freunden unterhalb des Gehsteiges zwischen einer Stützmauer und einen Maschendrahtzaun entlang. Als sie sich auf Höhe der nordöstlichen Ecksäule befand, blieb sie stehen, drehte sich um und stieß dabei mit ihrem linken Augapfel gegen die aus dem Zaunecksteher nach außen ragende Spannschraube. Als Folge erblindete es auf diesem Auge.
Die Mutter klagte die Marktgemeinde als Eigentümerin des umzäunten Grundstückes und den Verein, der diese Fläche gepachtet hatte.
Was der Artikel noch bereithält:
- Wer haftet und aus welchem Grund?

Kommentare