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Nur mit Abo: 6 Fragen zum Bauernakkord
Forstarbeiten für andere ohne Gewerbeschein durchführen? – Landwirte dürfen das. Welche rechtlichen Voraussetzungen Landwirte dafür erfüllen müssen, zeigen wir in diesem Beitrag.
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Im Rahmen von bäuerlichen Nebentätigkeiten darf ein Land- und Forstwirt in Österreich in einem gewissen Ausmaß für einen anderen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb Holzakkord wie beispielsweise Schlägerungen ohne ein angemeldetes Gewerbe durchführen. Um unter das Bauern-Sozialversicherungsgesetz zu fallen sind jedoch einige Punkte zu beachten. Wir klären den rechtlichen Rahmen in den folgenden 6 Fragen.
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