Im Rahmen von bäuerlichen Nebentätigkeiten darf ein Land- und Forstwirt in Österreich in einem gewissen Ausmaß für einen anderen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb Holzakkord wie beispielsweise Schlägerungen ohne ein angemeldetes Gewerbe durchführen. Um unter das Bauern-Sozialversicherungsgesetz zu fallen sind jedoch einige Punkte zu beachten. Wir klären den rechtlichen Rahmen in den folgenden 6 Fragen.
In diesem Artikel Erwarten Sie noch:
- Haftungsfragen
- Arbeitsbestimmungen

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