Pro Betrieb wird der Ankauf von maximal drei Stück gefördert, wobei es eine Staffelung nach der Tieranzahl gibt: für die ersten zehn förderfähigen Tiere: ein GPS-System; zwischen elf bis 30 förderfähige Tiere: je ein weiteres GPS-System; zwischen 31 bis 50 förderfähige Tiere: je ein weiteres GPS-System.
Förderfähig sind weibliche Schafe/Ziegen ab einem Jahr, gemolken oder nicht gemolken. Die Tiere müssen mindestens 60 Tage pro Jahr auf einer Alm in oder außerhalb Kärntens gehalten werden. Als Förderwerber kommen natürliche und juristische Personen in Betracht, welche einen landwirtschaftlichen Betrieb in Kärnten bewirtschaften. GPS-Halsbandsender unterschiedlicher Firmen sind im Lagerhaus erhältlich. Eine Antragsstellung ist ab dem 15. Juli 2021 (Stichtag Almauftriebsliste) möglich, die förderfähigen Tiere sind aus der Almauftriebsliste zu entnehmen. Das ausgefüllte Antragsformular mit Almauftriebsliste und Rechnungsbelege sind bei der Kammer für Land- und Forstwirtschaft, Referat 4, Tierische Produktion und Bauen bis längstens 31. August 2021 einzureichen. Das Antragsformular kann unter folgenden Internetadressen heruntergeladen werden:
LK Kärnten unter ktn.lko.at/downloads
Kärntner Almwirtschaftsverein unter www.almwirtschaft-ktn.at/downloads-links/
Schaf- und Ziegenzuchtverband Kärnten unter www.schafe-ziegen-kärnten.at/downloads/
Weitere Infos: LK Kärnten (Tel. 0463/58 50-15 23)
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