Von Lena ADLHOCH, LANDWIRT Redakteurin
1. Wer muss wann bilanzieren?
Die Verordnung gilt ab 1. Januar 2018 für…
- Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) je Betrieb oder mit mehr als 30 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 GV/ha.
- viehhaltende Betriebe, die Wirtschaftsdünger von anderen Betrieben aufnehmen. Und zwar auch dann, wenn sie die oben genannten Werte unterschreiten.
- Biogas-Betriebe, denen Wirtschaftsdünger zugeführt wird, der außerhalb des Betriebs anfällt.
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