AckerbauDüngung9 Antworten zur Stoffstrombilanz

9 Antworten zur Stoffstrombilanz

Von Lena ADLHOCH, LANDWIRT Redakteurin

1. Wer muss wann bilanzieren?

Die Verordnung gilt ab 1. Januar 2018 für…

  1. Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) je Betrieb oder mit mehr als 30 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 GV/ha.
  2. viehhaltende Betriebe, die Wirtschaftsdünger von anderen Betrieben aufnehmen. Und zwar auch dann, wenn sie die oben genannten Werte unterschreiten.
  3. Biogas-Betriebe, denen Wirtschaftsdünger zugeführt wird, der außerhalb des Betriebs anfällt.

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