BioAcker und GrünlandBio verschwindet

Bio verschwindet

Mitte April hat das Landwirtschaftsministerium die Fachentwürfe auf seiner Website präsentiert.
Quelle: Screenshot

Die Pläne des österreichischen Landwirtschaftsministeriums überraschten nicht nur die Bio-Bauern in Österreich. Auch Vertreter von Bio-Verbänden über die Ländergrenzen hinaus zeigen sich irritiert über den Vorschlag aus Österreich: Geht es nach den Plänen des Landwirtschaftsministeriums in Wien, so soll es ab 2023 keine eigenständige Bio-Förderung mehr geben. Stattdessen sollten Bio-Landwirte zukünftig an der Maßnahme Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) teilnehmen. Man wolle damit Biodiversitätsaspekte noch stärker in die biologische Wirtschaftsweise integrieren, erklärte ein zuständiger Beamter des Ministeriums im Rahmen einer Onlinepräsentation. Tatsächlich ist immer wieder die Kritik zu hören, dass Bio-Landwirtschaft per se noch keine Garantin für mehr Biodiversität sei. Zwar betonen Vertreter der Bio-Bauern gebetsmühlenartig, dass es Studien gebe, die die positive Wirkung des Bio-Landbaus auf die Biodiversität beweisen. Dennoch dürfte das Landwirtschaftsministerium bei seiner Haltung bleiben. Mitte April veröffentlichte es erstmals die konkreten Details zu den geplanten Maßnahmen.

Ihre Meinung?

Mitte April hat das Landwirtschaftsministerium die Fachentwürfe auf seiner Website präsentiert. Bis 17. Mai gibt es nun die Möglichkeit Anmerkungen und Kommentare einzubringen. Hier geht es zum Stellungnahme-Formular.

UBB bekommt ein drittes B

Damit die Bio-Maßnahme nicht zur Gänze stirbt, soll die UBB-Maßnahme in Zukunft UBBB heißen. Das dritte B steht für Biologische Wirtschaftsweise. Das Herzstück der UBBB-Maßnahme sind die 7 % Biodiversitätsflächen, die auf Feldstücken mit mehr als fünf Hektar angelegt werden sollen (mind. 1.500m2), so der Plan des Landwirtschaftsministeriums. Am Acker werden dazu bestimmte Saatgutmischungen verwendet. Im Grünland soll es mehrere Auswahlmöglichkeiten wie zum Beispiel Altgrasstreifen, eine spätere erste Nutzung oder ein Nutzungsfenster von zehn Wochen zwischen dem ersten und dem zweiten Schnitt geben. Auch wenn das Landwirtschaftsministerium noch keine konkreten Prämien kommuniziert, ist doch ein wesentlicher Ausbau der Prämie (bisher 45 Euro/ha) zu erwarten.

Bio-Managementzuschlag

Zusätzlich zum UBBB-Basismodul können Landwirte ab 2023 eine einjährige Verpflichtung für sogenannte Zusatzmodule eingehen. Eines dieser Zusatzmodule soll – den Plänen des Landwirtschaftsministeriums zufolge – der Bio-Managementzuschlag sein. Schon im Mehrfachantrag 2021 können neue Bio-Betriebe, die nicht mehr in die Bio-Förderung einsteigen konnten, den UBB-Biozuschlag beantragen. Dieser beträgt aktuell 60 Euro/ha. Ein anderer für Bio-Bauern interessanter Zuschlag dürfte jener für Wechselwiesen, Kleegras, Klee und Luzerne sowie sonstiges Feldfutter sein. Liegt der Anteil dieser Kulturen in der Fruchtfolge über einem bestimmten Wert (im Gespräch sind 15 %), kann man für dieses Jahr den Zuschlag beantragen. Auch für bestimmte Leguminosen (Ackerbohne, Erbse, Lupine, Wicke, Peluschke, Platterbse, Linse, Kichererbse, Esparsette) soll es einen Zuschlag geben.

Verzicht-Maßnahme

Bio-Betriebe sollten ihre Förderung ab 2023 im Wesentlichen aus dem UBBB-Basismodul und seinen Zuschlägen sowie der Maßnahme „Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“ erhalten. Diese Maßnahme war bisher nicht mit der eigenständigen Bio-Förderung kombinierbar. Sie beinhaltet den Verzicht betriebsfremder stickstoffhaltiger Düngemittel. Betriebsfremde Wirtschaftsdünger seien aber gemäß Bio-Verordnung erlaubt. Auch der Einsatz flächig ausgebrachter Pflanzenschutzmittel ist in dieser Maßnahme nicht erlaubt, die punktförmige Ausbringung (z.B. Ampferbekämpfung) aber schon. Für Bio-Betriebe ist das allerdings aufgrund der EU-Bio-Verordnung nicht erlaubt. Bio Austria kritisiert, dass diese Maßnahme daher nicht für Bio-Betriebe zugeschnitten sei. Bio-Bauern würden diese Maßnahme „übererfüllen“, dafür aber keine zusätzliche Abgeltung erhalten.

Stärkere Differenzierung

Wie bisher sollen Bio-Bauern auch in Zukunft an weiteren Maßnahmen (z.B. Begrünung, Tierwohl etc.) teilnehmen können. Im Gegensatz zur eigenständigen Bio-Förderung werde die Förderung von Bio-Betrieben mit der geplanten Regelung je nach Fruchtfolge (Stichwort Kleegras und Leguminosen) und Biodiversitätsleistungen stärker differenziert, so ein Beamter des Landwirtschaftsministeriums. Man könne damit ein ähnliches Förderniveau wie bisher erreichen. Bio Austria kritisiert diesen Vorschlag hingegen als „agrarpolitischen Rückschritt“, weil der systemische Ansatz des Bio-Landbaus als Ganzes verloren gehe und in seine Einzelteile zerpflückt werde.

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