AckerbauPflanzenschutzLandwirtschaftsausschuss stimmt für Glyphosat-Teilverbot

Landwirtschaftsausschuss stimmt für Glyphosat-Teilverbot

Erntegut, das für den Lebensmittel- und Futtersektor bestimmt ist, soll künftig nicht mehr mit Glyphosat in Berührung kommen.
Quelle: Agrarfoto.com

Der Landwirtschaftsausschuss des österreichischen Nationalrats brachte am 4. Mai mit einer Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien ÖVP und Grüne einstimmig ein Teilverbot des Herbizids Glyphosat auf den Weg. Mit dem Gesetzesantrag wolle man die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff entsprechend einschränken, wie der der Agrainfodienst AIZ berichtet. Das Verbot soll die nicht-berufliche Verwendung sowie den Haus- und Kleingartenbereich umfassen. Ebenso betroffen ist der Einsatz zur Vorerntebehandlung – sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist.

Totales Glyphosat-Verbot nicht möglich

Darüber hinaus soll es auf Flächen, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen genutzt werden, zu einem Verbot kommen. Dazu zählen u.a. öffentlich zugängliche Sportplätze, Schwimmbäder, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen sowie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Unterdessen brachte die SPÖ einen Abänderungsantrag ein, indem man ein gänzliches Verbot des Wirkstoffes forderte. Dieser fand jedoch keine Zustimmung bei den anderen Fraktionen.

Bundesministerin Elisabeth Köstinger betonte, dass ein gänzliches Glyphosat-Verbot auf nationaler Ebene nach EU-Recht nicht möglich sei. ÖVP-Abgeordneter Georg Strasser hob derweil hervor, dass mit dem Teilverbot gewährleistet sei, dass kein Lebensmittel mit Glyphosat in den Verkehr komme. Olga Voglauer von den Grünen zeigte sich zufrieden, dass mit dem Teilverbot der Einsatz des Wirkstoffes auf öffentlichen Flächen sowie in Haus- und Kleingärten verboten würde.

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