LandlebenUrlaub Am BauernhofUaB-Betriebe dürfen in Bayern ab 21. Mai öffnen!

UaB-Betriebe dürfen in Bayern ab 21. Mai öffnen!

Die Urlaub am Bauernhofbetriebe dürfen endlich loslegen und Gäste beherben und bewirten.
Quelle: leopictures_shutterstock_com

Urlaub am Bauernhof-Betreiber atmen auf. Ab 21. Mai dürfen sie wieder Gäste empfangen – pünktlich zu den Pfingstferien. Auch die Bewirtung in der Bauernhofgastronomie ist erlaubt. Im Innenbereich darf man die eigenen Gäste bis 22 Uhr mit Speisen und Getränken verwöhnen. Kur-, Therapie- und Wellnessangebote, wie Schwimmbäder, Fitnessräume und Solarien können die Gäste ebenfalls nutzen.

Engmaschiges Kontrollnetz mit Hilfe von Selbsttests

Voraussetzung ist ein negativer PCR-Test, den der Gast vorweisen muss. Dessen Ergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Das gilt auch für den POC-Antigentest. Wer beides nicht vorweisen kann, muss sich bei der Anreise einem Selbsttest unterziehen. Dieser Test muss beaufsichtigt werden. Zu Hause ausgeführte Selbsttest dürfen nicht anerkannt werden. Außerdem müssen sich die Gäste alle 48 Stunden weiter testen.
Wer an Gäste- und Naturführungen teilnehmen möchte, muss sich ebenfalls per Testergebnis absichern – sofern die 7-Tage-Inzidenz 50 überschreitet.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Geimpfte sind nicht verpflichtet, sich dem Testmarathon zu unterziehen. Gleiches gilt für die Personen, die sich in der Vergangenheit mit Corona infiziert haben und wieder gesund sind. Kinder, die nicht älter als sechs Jahre sind, sind von den Selbsttest ausgenommen.
Hier geht’s zum ausführlichen Rahmenkonzept für die Gastronomie. Für Baden-Württemberg liegen derzeit noch keine Lockerungsmaßnahmen vor.

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