ForstStrafen bei Importen von illegal geschlägertem Holz erhöht

Strafen bei Importen von illegal geschlägertem Holz erhöht

Quelle: Dawid K Photography/shutterstock.com

“Holzimporteure, die illegal geschlägertes Holz nach Österreich bringen, müssen mit dreimal so hohen Geldstrafen wie bisher rechnen. Im Wiederholungsfall geht der Strafrahmen hinauf bis 100.000 Euro”, teilt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger mit. Die entsprechende Regierungsvorlage zur Änderung des Holzhandelsüberwachungsgesetzes (HolzHÜG) wurde einstimmig vom Nationalrat beschlossen.

“Das ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz der nachhaltigen Waldbewirtschaftung”, so Köstinger. Die Gesetzesänderung sei auch der richtige Schritt, damit das EU-weit geltende Verbot, Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag auf den Binnenmarkt zu bringen, künftig in Österreich noch effizienter vollzogen werden kann. “Niemand hat Verständnis dafür, wenn einige wenige sich nicht an die Regeln halten. Diese Verschärfung ist notwendig, um schwarze Schafe wirksam sanktionieren zu können”, unterstreicht die Ministerin.

Das adaptierte Gesetz wird noch im Laufe des Sommers in Kraft treten. Mit den Änderungen der bestehenden Bestimmungen des HolzHÜG werden die Regeln zur Zusammenarbeit der Behörden verbessert, insbesondere die Mitwirkungspflichten der heimischen Zollbehörden klar geregelt. Zudem wurde im Gesetz die Grundlage für eine Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen geschaffen. Mit der Ermächtigung für eine Verordnung können in weiterer Folge die Details bezüglich Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen sowie deren Überprüfung für den Bereich der forstlichen Biomasse festgelegt werden.

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