Bauernsprecher Hans MeisterBrandhilfsvereine

Brandhilfsvereine

Aus Niederösterreich erreicht mich folgendes Schreiben: „In unserer Gegend ist es wie vielerorts seit Jahrzehnten üblich, Brandschadensfälle mittels Hilfsvereine, in unserem Fall durch Arbeits- und Geldleistung, abzudecken. Unser konkreter Verein ist eine anerkannte Versicherung, der Vorstand ist laut Statuten souverän in in seinen Entscheidungen. Wir heben keine regelmäßige, schadensunabhängige Prämie ein, sondern unterstützen im Schadensfall das Mitglied nach Schadenshöhe und gezeichneten Klassen durch Aufteilen der Schadenssumme auf alle Mitglieder, je nach Höhe der Klassen jedes Einzelnen.
Die klassischen Versicherungen vermissen durch diese Vereine Prämien, und haben deshalb kontinuierlich diese Vereine untergraben. Tatsache ist, dass mittlerweile viele Betriebe neben dem Verein auch eine Bündelversicherung abgeschlossen haben, was die Abwicklung im Schadensfall erschwert, da die Versicherungen nicht bereit sind ihre volle Leistung zu erbringen, wenn eine Mitgliedschaft im Brandhilfeverein vorliegt. Aufgrund dieser Tatsache werden bei uns auf Aufforderung durch die Politik, auch aufgrund der Vernetzung der Funktionäre, LK, BB, Raiffeisen, usw., derartige Vereine aufgelöst.

Keine Prämienreduzierung

Beim Abschluss von Bündelversicherungen wird bei den meisten Versicherungen der Brandhilfeverein nicht prämienmildernd berücksichtigt, im Schadensfall jedoch wird sofort der Hilfsverein zur Leistung aufgefordert. Für uns in Ordnung, wenn beides zusammen die Schadenssumme ergibt. Unser Anliegen an Sie wäre deshalb das Aufspüren einer Möglichkeit, die Gesetzeslage dahingehend zu erkunden, ob es den Versicherungen wirklich erlaubt ist, ihre Leistung im Schadensfall zu kürzen, auch wenn die Schadenssumme durch sie allein gedeckt ist und der Hilfsverein bei der Prämienberechnung nicht berücksichtigt worden ist. Wir sind der Auffassung, dass der Versicherungsnehmer durch die regelmäßige Entrichtung seiner vollen Prämie auch Anspruch auf die volle Leistung hat.“

Solidarität ein hoher Wert

Der Anspruch auf die volle Leistung ist natürlich gegeben. Aber der Schaden darf auch zu keiner „Bereicherung“ des Geschädigten führen, das heißt, dass er mehr Gegenleistungen bekommt als der ermittelte Schaden ausmacht. Genau aber an diesem Punkt beginnen die Schwierigkeiten der Brandhilfsvereine. Das solidarische Zusammenstehen der Mitglieder wird im Schadensfall mit einer reduzierten Auszahlung der Schadenssumme durch die herkömmliche Versicherung „bestraft“, obwohl man andererseits die gesamte Prämie einbezahlt. Brandhilfevereine sind zwar keine klassischen Versicherungen im versicherungsrechtlichen Sinne, aber sie geben ihren Mitgliedern die Gewissheit und damit das beruhigende Gefühl, dass ihnen im Schadensfall mit Baustoffen, Geld und Arbeitsleistungen geholfen wird. Heute kämpfen diese Hilfsvereine mit der Tatsache, dass ihre Mitglieder auch bei herkömmlichen Versicherungen versichert sind und diese im Schadensfall die Schadenssumme nicht voll ausbezahlen müssen, da der Geschädigte auch vom Brandhilfsverein eine Leistung bekommt. Das verursacht Ärger und untergräbt den solidarischen Zusammenhalt.

Um diese Solidarität aufrecht zu erhalten, braucht es neue Regelungen im Sinne einer Prämienminderung für Hilfsvereinsmitglieder. Wir könnten die Hilfsvereine auf Grund der Klimaänderung in Zukunft noch notwendig brauchen.

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