BioAcker und GrünlandLeinsamen: Verunreinigtes GVO Saatgut kostet Ernte

Leinsamen: Verunreinigtes GVO Saatgut kostet Ernte

Leinsamen
Erst nach der Ernte der Leinsamen stellte sich heraus: Das Saatgut war mit GVO verunreinigt.
Quelle: wanchai/shutterstock.com

Der Fall

 Drei Bio-Landwirte auf der Schwäbischen Alb wollten im Jahr 2018 Leinsamen anbauen. Da zu dieser Zeit kein Bio-Saatgut verfügbar war, bekamen sie eine Ausnahmegenehmigung für konventionelles Saatgut. Dieses bezogen sie über einen deutschen Saatguthändler aus Tschechien. 2019 nutzten sie einen Teil ihrer Leinernte als Saatgut und säten dieses auf ihren Äckern aus. Nach der nächsten Ernte im August 2020 kam die Futtermittelüberwachung und zog eine Probe. Das Labor fand heraus, dass bis zu 0,05 % der Leinsamen gentechnisch verändert (GV) waren.

Da der Anbau von GV-Lein in der EU nicht zugelassen ist, mussten die Bauern die Ernte von insgesamt elf Tonnen Leinsamen kostenpflichtig entsorgen. Zudem dürfen sie heuer auf den betroffenen Feldern keine Marktfrucht, sondern nur Klee anbauen. Diesen müssen sie zweimal mulchen, bevor sie ihn als Futter nutzen können. Zu guter Letzt erhielten sie noch eine Verwaltungsstrafe von jeweils 150 Euro. Der komplette Schaden bleibt an den Landwirten hängen, der Saatguthändler konnte nicht belangt werden, da es zwar Rückstellproben von den Ernten 2019 und 2020, aber nicht vom ursprünglichen Saatgut gibt.

Damit ihnen das beim nächsten Mal nicht wieder passiert, ließen die Landwirte das neue Lein-Saatgut für 2021 im Vorab auf Verunreinigungen durch GVO untersuchen. Hier stießen sie aber auf das nächste Problem: Die Nachweisgrenze bei der Untersuchung des Lein-Saatguts lag bei 0,03 %, bei der der amtlichen Lebensmittelüberwachung allerdings mit 0,01 % niedriger. Die Bauern fürchten nun, dass ihr Saatgut zwar als GVO-frei anerkannt ist, die Ernte aber bei der Analyse positiv auf GVO ausschlägt.

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00