EnergieInvestförderanträge ab 21. April möglich

Investförderanträge ab 21. April möglich

Solarinstallation
Insgesamt 240 Mio. Euro gibt es heuer an Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher.
Quelle: agrarfoto.com

Photovoltaikanlagen machen besonders bei landwirtschaftlichen Betrieben Sinn. Einerseits sind meist ausreichend Dachflächen vorhanden, andererseist ist Strombedarf eines landwirtschaftlichen Betriebes höher als bei Privathaushalten. Daher rechnen sich Photovoltaikanlagen bei landwirtschaftlichen Betrieben besser.

Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben hat die Bundesregierung 2021 das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) auf den Weg gebracht. Nach zähen Verhandlungen wurde nun die wichtige EAGInvestitionszuschüsseverordnung-Strom verlautbart.

Darin werden die einzelnen Zeitfenster, in denen Anträge auf Invstitionsförderung eingebracht werden können (Fördercalls), die  zur Verfügung stehenden Fördermittel und die für den jeweiligen Fördercall geltenden fixen bzw. höchstzulässigen Fördersätze festgelegt. Es sind vier Fördercalls mit einem Gesamtbudget für 2022 von 240 Millionen Euro festgelegt.

Die Größe der Photovoltaikanlage bestimmt das Vergabeverfahren sowie die maximale Förderhöhe. Photovoltaikanlagen größer als 10 kWp (Kategorien B bis D) müssen sich dem Wettbewerb um den niedrigsten Förderbedarf stellen. Neu ist zudem die Förderung von Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen. Hier gibt es drei Varianten: Photovoltaik-Freifläche, Agri-Photovoltaik und innovative Photovoltaik. Je nach Variante sind Zu- und Abschläge zu den Höchstfördersätzen vorgesehen.

Erste Anmeldephase beginnt am 21. April

Die Antragstellung ist nur zu den vier terminlich fixierten Fördercalls möglich und erfolgt online bei der OeMAG (künftig EAG-Abwicklungsstelle) auf  www.oem-ag.at.

Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern. Nach der derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung ist keine Mindestgröße für die Erweiterung einer PV-Anlage definiert.

Erst Ticket ziehen, dann Unterlagen hochladen

Um in den Genuss einer Ivestitionsförderung gleich beim ersten Fördercall zu kommen, muss man sich online ab 21. April, 17 Uhr registrieren und ein sogenannets Ticket ziehen. Ab dem Folgetag ist die Vervollständigung des Antrages möglich. Die Informationen darüber gibt es im Bestätigungsmail nach der Ticketziehung.

Zur Ticketziehung müssen Sie zwischen 21. April (17 Uhr) bis 19. Mai (Anlagen der Kategorie A) bzw. bis 2. Juni 2022 (Anlagen der Kategorien B, C und D) ausschließlich über die OeMAG-Homepage (www.oem-ag.at) einloggen.

Hier finden Sie wichtige Infos zur Anmeldung.

Eckdaten zum 1. Fördercall

Uebersicht Solarförderung
Quelle: OeMAG
Quelle: OeMAG

ACHTUNG: Folgende Reihungskriterien für die Förderanträge sind maßgeblich:

  • Bei Anlagen der Kategorie A (0,01 bis 10 kWp): Antragszeitpunkt
  • Bei Anlagen der Kategorien B  (>10 bis 20 kWp), C (>20 bis 100 kWp) und D (>100 bis 1.000 kWp): Förderbedarf in Euro/kWp und Antragszeitpunkt

Förderanträge mit dem geringsten Förderbedarf in Euro/kWp werden zuerst gereiht, bei gleichem Förderbedarf gilt zusätzlich der Einreichzeitpunkt. Der Förderbedarf kann nach Einreichung des Antrages nicht mehr verändert werden.

Weitere Fördercalls für Photovolatikanlagen gibt es dann ab 21. Juni, ab 23. August und ab 18. Oktober 2022. bei Anlagen >20 kWp entfällt der Call am 21. Juni.  Infos dazu werden laufend auf der OeMAG-Homepage bereitgestellt.

Kritik an Systemumstellung

Dass künftig mehr Fördergeld zur Verfügung steht und dieses über das Jahr verteilt wird, freut die Photovoltaikbranche. Doch es gíbt auch massive Kritik. Etwa am Wechsel der Förderabwicklers.

So lief die Abwicklung bisher über den Klima- und Energiefonds. Dieser machte das 14 Jahre lang mit der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) zur Zufriedneheit aller. Als neue Abwicklungsstelle für die Investitionszuschüsse wurde aber nun die OeMAG bestellt.

Schwerwiegender ist der Vorwurf der völligen Systemänderung. Denn das bisherige Fördersystem – nach dem Schema Registrierung, Anlagenerrichtung, Abrechnung – wurde abrupt und ohne Vorwarnung bzw. Übergangsregeln beendet. Anlage, die gerade fertig wurden, sich im Bau befinden oder für die auch nur eine Anzahlung geleistet wurde, fallen um die Förderung um. Denn die bisherige Praxis, dass die Förderung auch mit Einreichung der Endabrechnung fließt, gelte nicht mehr. Darüber sei die Branche nicht informiert sondern vielmehr vor vollendete Tatsachen gestellt worden, lautet die Kritik.

Photovoltaikbranche verlangt Kulanzlösungen

Das Klimaministerium beschwichtigt und spricht von einer transparenten Vorgangsweise. Demnach sei die Förderschiene des Klimafonds für Photovoltaikanlagen „wie lange angekündigt und auf der Website transparent einsehbar, ausgelaufen“. Allerdings arbeite das Ministerium laut eigener Aussage gemeinsam mit den Branchenvertretern daran, zu informieren und Kulanlösungen zu finden.

TIPP: Neben dem Bund bieten auch einzelne Bundesländer zusätzliche Photovoltaikförderungen. Diese hat der Verband Photovoltaic Austria hier zusammengefasst. So unterstützt etwa das Land Kärnten Private, Gemeinden und Firmen bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen mit 4.800 Euro.

Allerdings müssen zusätzlich beantragte Förderungen bei der Antragstellung bei der ÖMAG bekanntgeben werden.

 

Anmerkung: Meldung wurde um 16:40 Uhr um die Kritik an der Systemumstellung ergänzt.

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