ForstForststraßen: Geregelter Bau

Forststraßen: Geregelter Bau

Quelle: Robert Kneschke/shutterstock.com

Forstwege erschließen den Wald und machen ihn damit erst richtig nutzbar. Allerdings darf man sie nicht einfach nach eigenem Gutdünken anlegen. Denn in Österreichs Wäldern gilt das sogenannte „Maßhaltegebot“. Dieses besagt: Man darf seinen Wald nur so weit erschließen, wie es auch tatsächlich erforderlich ist. Dabei sollte man möglichst wenig Schaden an Waldboden und Bewuchs anrichten.

Alles über die in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften und Auflagen lesen Sie in diesem Artikel: Forststraßen: Geregelter Bau in Deutschland

Rechtlich unterscheidet man bei Forstwegen drei Formen:

Forststraßen verbinden Waldbestände mit öffentlichen Straßen. Sie sind für einen Zeitraum von einem Jahr und länger angelegt. Laut dem Österreichischen Forstgesetz handelt es sich um eine Forststraße, wenn man sie auf mehr als einem Drittel der Weglänge schottert oder befestigt. Wenn man beim Bau das Niveau durch Erdbewegungen um mehr als einen halben Meter verändert, greift ebenfalls die Definition Forststraße.
Traktorwege sind ebenfalls mehrjährig angelegt. Im Gegensatz zur Forststraße sind sie allerdings nur einspurig. Da auch hier das Höhenniveau häufig angepasst werden muss, unterliegt der Bau sehr schnell dem Forstgesetz.
Rückegassen dienen dazu, Waldbestände kurzfristig zu erschließen – meist nur für die Zeit der Durchforstung oder Holzernte. Sie werden ohne großen Aufwand angelegt, indem man Bäume im Bereich der zukünftigen Gasse entfernt.

Was der Artikel noch bereithält:

  • Planung durch Profis
  • Rechtliches bei Neubau einer Forststraße
  • Forststraße sanieren: Das gilt es zu beachten
  • Einbau von Baurestmaterial
  • Naturschutz beachten

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