AgrarpolitikHeuer keine Überweisung der Agrardiesel-Rückvergütung

Heuer keine Überweisung der Agrardiesel-Rückvergütung

Laut dem Finanzministerium geben die Grünen die Verordnung aktuell nicht frei.
Quelle: agrarfoto.com

Im Mai präsentierte die Bundesregierung ein 300 Mio. Euro schweres Entlastungspaket für eine wettbewerbsfähigere Land- und Forstwirtschaft. Wichtigste Punkte darin waren die Teilrefundierung der CO2-Bepreisung sowie die Verlängerung des temporären Agrardiesels bis Ende 2025.

Während die CO2-Rückvergütung (für 2022: 2,25 Cent/Liter), für 2023:10,5 Cent/Liter, für 2024: 13,5 Cent/Liter) mit der Weihnachtsauszahlung am 19. Dezember durch die AMA auf die Höfe kommen wird, spießt es sich bei der Agrardiesel-Rückvergütung. Diese sollte, so war es politisch paktiert und versprochen, für das zweite Halbjahr 2023 (3,5 Cent/Liter) und das Jahr 2024 (7 Cent/Liter) zu Jahresende 2024 zur Auszahlung kommen. Die Rückvergütung für 2025 soll dann Ende nächstes Jahr an die Land- und Forstwirte ausgezahlt werden. In beiden Fällen ist als auszahlende Stelle das Zollamt Österreich vorgesehen.

Nach LANDWIRT Informationen wird das Agrardiesel-Geld für 2024 und das zweite Halbjahr 2023 heuer aber nicht mehr ausgezahlt und auf 2025 verschoben. Grund dafür ist die fehlende Genehmigung des Finanzministeriums (BMF). Woran es sich spießt, ist unbekannt. Selbst wenn es die notwendige Verordnung dafür in den nächsten Tagen noch gibt, geht sich eine Auszahlung heuer nicht mehr aus.

Aus dem BMF heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem LANDWIRT, dass „im Mineralölsteuergesetz keine Auszahlungstermine geregelt sind“. Zudem ist „die Verordnung noch in politischer Koordination“ und „wird aktuell vom ehemaligen Koalitionspartner nicht freigegeben.“

Fällt der Agrardiesel überhaupt flach?

Wegen der verzögerten bzw. verschobenen Auszahlung vermuten einige Agrarfunktionäre bereits, dass im Zuge der anstehenden Budgetkonsolidierung die Land- und Forstwirtschaft den Agrardiesel – wie schon einmal (Stabilitätspakt 2012) – opfern wird müssen. Zwar ist die Agrardiesel-Refundierung gesetzlich beschlossen worden, doch Gesetze kann man bekanntlich ändern.

ÖVP, SPÖ und Neos sind bei ihren Verhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung neben der Suche nach ausgabenseitigen Einsparungen aber auch auf der Suche nach neuen Einnahmen. ÖVP und Neos stemmen sich zwar gegen neue Steuern – etwa die Wiedereinführung von Erbschafts- und Vermögenssteuern wie von Teilen der SPÖ immer wieder verlangt – gegen einzelne Erhöhungen bei bestehenden Steuern dürfte der Widerstand aber geringer sein.

Welche Steueränderungen kommen könnten

Vor allem wird die Erhöhung der Grundsteuer angedacht. Da die Grundsteuern den Gemeinden zu Gute kommen, braucht der Staat noch andere Einnahmen, um den kolportierten Budgetkonsolidierungsbedarf von 5,6 Milliarden Euro zu bedecken.

So könnte es auch zu leichten Erhöhungen bei den Mehrwertsteuer-Sätzen kommen, was dann alle treffen würde. Ebenso könnte die Körperschaftssteuer leicht erhöht werden.

Daneben sind auch die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik und das sogenannte Dieselprivileg (geringerer Mineralölsteuersatz) in Gefahr.

 

Stand: 14:15 Uhr. Meldung wurde insbesondere um die Stellungnahme des BMF ergänzt.

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