AgrarpolitikStrompreisbremse auch für Bauernhaushalte

Strompreisbremse auch für Bauernhaushalte

Mit der Novelle des Stromkostenzuschussgesetzes wird die bisherige Ungleichbehandlung der bäuerlichen Betriebe gegenüber den Haushalten ausgeräumt.
Quelle: Weingartner Foto

Viele Familien in der Land- und Forstwirtschaft beziehen sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über Stromzähler, die auf das Lastprofil „Landwirtschaft“ lauten – und waren von der seit 1. Dezember 2022 geltenden Stromkostenbremse bisher ausgeschlossen gewesen. Durch die vom Nationalrat diese Woche beschlossenen Novelle des Stromkostenzuschussgesetzes profitieren nun auch die bäuerlichen Haushalte von der Stromkostenbremse.

Die Eckpunkte des Antragsmodells

Damit auch die 150.000 bäuerlichen Haushalte eine Unterstützung aus der Stromkostenbremse erhalten können, wird ein Antragsmodell umgesetzt. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Die Anträge auf Gewährung des Stromkostenzuschusses können ab dem Frühjahr 2023 bis 31. Mai 2023 gestellt werden.
  • Wirksam wird der über das Antragsmodell gewährte Stromkostenzuschuss mit 1. Juni 2023 für die Dauer von 19 Monaten.
  • Für Familien mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen im Haushalt soll es Zusatzförderungen geben.
  • Mit der Stromkostenbremse wird pro Zählpunkt ein Grundkontingent von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 % des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushalte.
  • Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde bis zu 30 Cent der Kosten. Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis maximal 10 Cent/kWh – dies entspricht in etwa dem Vorkrisenneavau – betragen.

Verordnung soll Details regeln

„Mit dem Antragsmodell stellen wir sicher, dass auch alle bäuerlichen Haushalte mit der Stromkostenbremse entlastet werden können. Zusätzlich entlasten wir landwirtschaftliche Betriebe mit dem 120 Mio. Euro Stromkostenzuschuss“, erinnert Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

Die Details des Antragmodells für die bäuerlichen Haushalte werden nun zwischen dem Landwirtschaftsministerium (BML) und dem Arbeits- und Wirtschaftsministerium (BMAW) erarbeitet und per Verordnung mit 1. Juni 2023 in Kraft treten.

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