AckerbauPflanzenschutzRübenbauern kritisieren Neonics-Verbot und EU-Doppelmoral

Rübenbauern kritisieren Neonics-Verbot und EU-Doppelmoral

Notfallzulassungen für Neonikotinoide zur Saatgutbeizung sind nicht mit EU-Recht vereinbar. Das hat der EuGH im Jänner in einem belgischen Rechtsstreit festgestellt. Die EU-Kommission sieht diesen Entscheid für die gesamte EU als gültig an.
Quelle: agrarforo.com

Für die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 19. Jänner, wonach  das Zuckerrübensaatgut künftig nicht mehr mit Neonicotinoiden behandelt werden darf, fehlt der heimischen Interessenvertretung “Die Rübenbauern” jegliches Verständnis. Die Folgen für Österreich sind fatal, warnt die Vereinigung in einer Aussendung. Steigende Zuckerimporte aus Übersee sowie der Verlust von Arbeitsplätzen, Wertschöpfung und der Eigenversorgung mit Zucker in Österreich sieht der Verband als unmittelbare Folgen des Verbots. Auch die heimsichen Rübenanbauflächen werden massiv zurückgehen.

Notfallzulassungen nicht mehr möglich

Geklärt wurde zwischenzeitlich auch dass die Sondersituation in Österreich mit den begleitenden Maßnahmen (u.a. Bienenmonitoring) keinen rechtlichen Spielraum für eine Notfallzulassung schafft. In der EU-Kommission ist darüber hinaus kein politischer Wille erkennbar, Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft die Neonicotinoide für die Zuckerrübensaatgutbehandlung im Rahmen einer Notfallzulassung doch zu ermöglichen.

“Es kann wohl nicht im Sinne der EU sein, hierzulande die Produktion zurückzufahren, alles zu verbieten und sich damit das grüne Mäntelchen umzuhängen und gleichzeitig das Tor für Importe aus Regionen zu öffnen, die bei weitem nicht mit den Produktionsstandards der EU vergleichbar sind. Jüngstes Beispiel von dieser heuchlerischen Doppelmoral ist das Mercosur-Freihandelsabkommen, das seitens der Europäischen Union wieder aufgenommen und weiterverhandelt wird”, kritisiert Ernst Karpfinger, Präsident von “Die Rübenbauern”.

Massive Kritik auch aus Oberösterreich

Mit Fassungslosigkeit und absolutem Unverständnis nahmen Öberösterreichs Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger und LK-Präsident Franz Waldenberger das EuGH-Urteil und dessen rigide Auslegung durch die EU-Kommission zur Kenntnis. Für Langer-Weninger “gefährde die strenge Umsetzung des EuGH-Urteils die Versorgung mit dem Grundnahrungsmittel Zucker”.
Waldenberger schließt sich der Kritik an: “Das Beizverbot des Saatgutes hilft weder der Umwelt noch den Landwirten. Es gefährdet vielmehr Arbeitsplätze und kann für die Konsumenten zu einer Verteuerung von Zucker führen.”

 

 

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