AgrarpolitikAm 18. April ist es zu spät

Am 18. April ist es zu spät

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Die Einreichung des Mehrfachantrages (MFA) für das GAP-Förderjahr 2023 kann entweder durch die antragstellende Person selbst unter www.eama.at im Register „Flächen“ oder durch Inanspruchnahme der Landwirtschaftskammer als Dienstleister für die elektronische Antragsabgabe erfolgen. Das Absenden des MFA ist nur mehr mittels Handy-Signatur möglich. Bis spätestens am 17. April 2023 muss der MFA vollständig für folgende Maßnahmen eingereicht werden:

  • Antrag auf Direktzahlungen (einschließlich Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte, Almauftriebsprämien etc.),
  • Antrag auf Ausgleichszulage (einschließlich Angaben zu den Erschwernispunkten und zur erschwerten Erreichbarkeit etc.),
  • Antrag auf Forstförderung sowie auf Rückvergütung der CO2-Bepreisung.

Darüber hinaus endet die Frist bis spätestens am 17. April 2023 für

  • die Feldstücksliste (Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes)
  • die Tierliste
  • die Beilage Tierwohl-Weide/Stallhaltung im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen “Tierwohl – Weide” (inklusive der Beantragung von mindestens 150 Weidetagen), „Tierwohl-Stallhaltung Rinder“ und „Tierwohl-Schweinehaltung“
  • die Beilage „Gefährdete Nutztierrassen“ im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“
  • die Anzahl der Bio-Bienenstöcke im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“
  • den Verzicht auf Mähaufbereiter im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Heuwirtschaft“
  • die Angaben zur Konditionalität und zum Saatgutnachweis für Hanf sowie für den Referenzänderungsantrag (RAA).

17. April ist Fallfrist, Korrekturen bis 15. Juli möglich

Anträge, die ab den 18. April 2023 an die AMA gesendet werden, gelten als zu spät eingereicht und lösen keine Prämienzahlung für das Antragsjahr 2023 aus, macht die Agrarmarkt Austria (AMA) aufmerksam.

Korrekturen bis 15. Juli möglich: Bei zeitgerechter Einreichung des MFA können Änderungen der Schlagnutzungsart bis spätestens 15. Juli 2023 ohne Prämieneinbußen vorgenommen werden, sofern noch nicht im Rahmen einer Verwaltungskontrolle oder einer Vor-Ort-Kontrolle ein Verstoß festgestellt wurde bzw. eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt wurde.

Ausweitungen oder Nachreichungen von Flächen bzw. prämienrelevanter Codes (z.B. SLK) können nur bis spätestens am 17. April 2023 prämienfähig berücksichtigt werden.

Korrekturen, die sich als Folge des Flächenmonitorings oder von Vorabprüfungen ergeben, sind vom betroffenen Betrieb selbsttätig oder mit Unterstützung der LK innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information der AMA durchzuführen.

Infos und Hotline

Weiterführende Informationen zum MFA finden Sie im Merkblatt „Mehrfachantrag 2023“.

Ein Handbuch zur elektronischen MFA-Antragstellung, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen sind online auf der AMA-Homepage abrufbar.

Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, steht die AMA unter der Telefonnummer 050 3151 99 und der E-Mail-Adresse einstiegshilfe@ama.gv.at zur Verfügung.

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