Die Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln in Österreich sind so weit zurückgegangen, dass die Vorsorgemaßnahmen vom Wiener Gesundheitsministerium teilweise wieder eingestellt werden. Alle Gebiete mit „stark erhöhtem Risiko“ werden zum 4. April 2026 aufgehoben; damit entfällt die Stallpflicht für Geflügelbetriebe. Das Alpenland wird dann nur noch als Gebiet „mit erhöhtem Risiko“ klassifiziert.
Nach Angaben der Landwirtschaftskammer Österreich sind die Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen aber weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehören die Verhinderung des Kontakts zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln durch die Anbringung von Schutznetzen und Dächern sowie die Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel.

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