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Ackerbau in 5 Minuten

Die durch sintflutartige Regenfälle mancherorts entstandenen Erosionsschäden der letzten Jahre sind ein guter Grund um über einen verspäteten Zwischenfruchtanbau nachzudenken. Gerade vor Reihenkulturen wie Mais, Rübe, Kürbis und Co. besteht erhöhte Erosionsgefahr. Zwischenfrüchte sind nicht nur aus Bodenschutzgründen interessant. Landwirte nutzen sie auch als Biomassequelle für Tierfutter und für Biogasanlagen. Darüber hinaus binden sie den mineralischen Stickstoff (N) im Boden und schützen ihn vor der Auswaschung ins Grundwasser. Aber auch als hervorragende Gülleverwerter sollten Zwischenfrüchte gehandelt werden. Landwirte, die nicht bei Grundwasser 2020 mitmachen, dürfen auf Felder mit Bewuchs bis 15. November noch Wirtschaftsdünger ausbringen. Für Grundwasser 2020-Betriebe gilt der 20. September als letztmöglicher Ausbringungstermin. Die Ausbringmenge ist jeweils auf 60 kg N feldfallend begrenzt. Wird die Zwischenfrucht nicht mehr genutzt, muss der N der Folgekultur angerechnet werden.

Das ÖPUL 2015 fördert die Anlage von späten Begrünungen in der Variante 6 der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“. Die Saat erfolgt bis spätestens 15. Oktober. Für den Anbau werden verpflichtend winterharte Kulturen oder Mischungen ausgebracht. Die dafür vorgeschriebenen Kulturen sind Grünschnittroggen, pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse oder Winterrübsen. Ein Umbruch der Fläche erfolgt frühestens am 21. März des Folgejahres. Als Aufwandsentschädigung werden 120 Euro/ha als Prämie ausgezahlt.

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