UncategorizedÄrger mit Mountainbike, Quad und co.

Ärger mit Mountainbike, Quad und co.

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Quadfahrer brettern quer über die Wiesen der Landwirte.
Quelle: OÖ Bauernbund

Speziell im Mühlviertel sind wieder Quad-Fahrer unterwegs. Sie belästigen nicht nur die Umwelt mit Lärm und Gestank, sondern beschädigen auch so manchen Waldweg oder Feldweg. Dabei ist vielen nicht bewusst, dass das Befahren landwirtschaftlicher Flächen verboten ist. Oberösterreichs Bauernbunddirektor Wolfgang Wallner betont: Es geht nicht nur um Flurschäden und die Sicherheit im Wald und auf Feldwegen, sondern auch um mangelnden Respekt gegenüber der Arbeit der Bäuerinnen und Bauern.“
Auch Wildtiere leiden unter dem Lärm und den Störungen durch Geländefahrzeuge. „Quads sind nicht nur für die Felder, Wiesen und Wälder ein Problem, sondern setzen auch Rehe, Hasen und Bodenbrüter unter Stress“, so Wallner.

Rechtslage klar – Durchsetzung schwierig

Das „OÖ Alm- und Kulturflächenschutzgesetz“ verbietet das unbefugte Befahren von Wiesen und Feldern. Bei Verstößen sind Strafen bis 1.000 Euro möglich. Zivilrechtlich können Besitzstörungsklagen und Schadenersatzforderungen folgen. In der Praxis ist es jedoch schwierig, die Fahrer zu identifizieren, da viele Quads im Gelände ohne Kennzeichen unterwegs sind. Wenn sie ein Kennzeichen haben, wurden sie meist von einer Firma verliehen. „Natürlich könnte man hier Anzeige gegen den Verleiher erstatten. Das sind aber meist örtliche Gewerbebetriebe, mit denen man es sich nicht schlecht stellen will“, erklärt Oberösterreichs Bauernbundobmann Andreas Landl. Er schlägt vor, dass sich Quad-Verleiher mit den Bauern in ihrer Region in Verbindung setzen. „Sicher gibt es manchen Weg, der zu gewissen Zeiten befahren werden kann. Aber nur in Abstimmung mit den Grundbesitzern“, so Landl.

Quelle: Bauernbund Oberösterreich

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