AgrarpolitikAgrardiesel: Statt 45 fehlen „nur“ 33 Millionen Euro

Agrardiesel: Statt 45 fehlen „nur“ 33 Millionen Euro

Die Mineralölsteuer-Rückerstattung fließt erst 2025. Dafür bringt die heurige AMA-Hauptauszahlung fast 1,4 Milliarden Euro auf die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.
Quelle: agrarfoto.com

Im von der Bundesregierung im Mai vorgestellten „Entlastungspaket für die Land- und Forstwirtschaft“ wurde die Fortführung der temporären Mineralölsteuer-Rückvergütung vorgestellt. In der Folge wurde sie gesetzlich beschlossen und die Auszahlung der Beträge für die Zeiträume „zweites Halbjahr 2023″ und „Gesamtjahr 2024“ den Landwirten für Ende 2024 zugesagt.

Doch wie vom LANDWIRT letzte Woche aufgedeckt, fehlt für die Auszahlung der Agrardiesel-Rückvergütung nach wie vor die die entsprechende Verordnung des Finanzministeriums (BMF). Laut Angaben des BMF wird diese „aktuell vom ehemaligen Koalitionspartner nicht freigegeben“. Von den Büros der amtierenden Umweltministerin Leonore Gewessler und des amtierenden Bundesministers Werner Kogler wird dies mittlerweile bestätigt: Demnach sei die Verordnung noch in der politischen Koordinierung. Man gehe „davon aus, dass die letzten Punkte zeitnah geklärt werden können und die entsprechende Verordnung durch das BMF erlassen werden kann“.

Viele Bauern ärgerten sich darüber und setzten ihren Grant auch in sozialen Medien ab. Als Reaktion darauf sprachen einige Agrarpolitiker gar von Fake News und verwiesen darauf, dass die – fehlenden – 7 Cent halt erst 2025 nachgezahlt werden. Das stimmt so nicht, denn es werden bei den allermeisten Bauern 10,5 Cent/Liter (3,5 Cent für das zweite Halbjahr 2023 und 7 Cent für das ganze Jahr 2024) sein.

BML: Zahlungsausmaß nur 33 Millionen Euro

Im Mineralölsteuer-Gesetz ist für das zweite Halbjahr 2023 ein Auszahlungsvolumen von 15 Mio. Euro (3,5 Cent/Liter) und für 2024 und 2025 jeweils 30 Mio. Euro (7 Cent/Liter) eingepreist. Laut dem Landwirtschaftsministerium (BML) macht das offene Auszahlungsvolumen bei der Mineralölsteuer-Rückerstattung für 2023 und 2024 somit formal 45 Mio. aus. Tatsachlich ergeben die Berechnungen des BML aber nur eine auszuzahlende Summe in Höhe von rund 33 Mio. Euro (11 plus 22 Mio. Euro).

GAP-Hauptauszahlung bringt fast 1,4 Milliarden Euro

Angesichts der Gesamtauszahlung von knapp 1,4 Mrd. Euro an GAP-Geld am 19. Dezember durch die AMA mögen die fehlenden 33 Mio. Euro für den Agrardiesel für manche auch mickrig erscheinen. Als formaler Auszahler für die Mineralölsteuer-Rückvergütung ist das zum Finanzministerium (BMF) gehörige Zollamt Österreich zuständig und dürfte sich 2025 bei der „Nachzahlung“ aus verwaltungstechnischen und ökonomischen Gründen wohl der AMA bedienen. Sohin könnten die 33 Mio. Euro Ende Juni 2025 mit den dann fälligen GAP-Geldern mitüberwiesen werden.

Bei der kommenden AMA-Hauptauszahlung werden laut BML 1,386 Mrd. Euro an Österreichs Bäuerinnen und Bauern ausbezahlt. Ausbezahlt werden u.a. 100 % der Direktzahlungen, 75 % der ÖPUL- und AZ-Zahlungen (ausgenommen Begrünung Zwischenfrucht). Die Restzahlung für ÖPUL und AZ erfolgt voraussichtlich im Juni 2025. Erstmals zum Tragen kommt auch das Impulsprogramm (+8 % beim ÖPUL; +8 % bei der AZ in den Erschwernispunktegruppen 1 und 2, +14 % in den Gruppen 3 und 4).

Laut BML setzt sich die Auszahlung aus folgenden Positionen zusammen:

  • 573,1 Mio. Euro Direktzahlungen
  • 406,2 Mio. Euro Agrarumweltprogramm ÖPUL
  • 217,9 Mio. Euro Ausgleichszulage
  • 130,5 Mio. Euro Rückerstattung CO2-Bepreisung und Bodenbewirtschaftungsbeitrag (42,5 Cent/Liter Diesel)
  • 10 Mio. Euro Agrar-Soforthilfe für Frostschäden im Obst- und Weinsektor
  • 43,2 Mio. Euro projektbezogene Zahlungen
  • 5,8 Mio. Euro u.a. aus dem Waldfonds, der Sonderrichtlinie zur Abfederung von erhöhten Aufwendungen auf Zuckerrübenflächen im Jahr 2024, der Weinmarktordnung sowie des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds

Österreichs oberster Bauernvertreter, LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger, zeigt sich erfreut und dankbar über die anstehende Auszahlung: „All diese Zahlungen sind notwendig, begründet und angebracht und sind in Europa dennoch keine Selbstverständlichkeit.“ Zudem: „Es ist unverzichtbar, dass die Bäuerinnen und Bauern für die Mehrleistungen, die sie für die Gesamtgesellschaft erbringen, entsprechend abgegolten werden. Nichtsdestotrotz sind unsere Betriebe auch bäuerliche Familienunternehmen, die marktorientiert denken und wirtschaften müssen. So braucht es bei ständig steigenden Kosten und immer höheren Anforderungen auf den Märkten dringend eine Anhebung der Erzeugerpreise“, mahnt Moosbrugger.

Stand: 12 Uhr

 

 

 

 

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