Von Andreas HINTERMAYER
Geht es in der Landund Forstwirtschaft um die Unternehmensnachfolge, rückt meist die Hofübergabe in den Vordergrund. Häufig verfügen die Betriebsinhaber über weiteres Immobilienvermögen, das ebenfalls Gegenstand der Vermögensnachfolge ist. Egal ob Mietoder Gewerbeimmobilien: Wer Liegenschaften über-geben will, sollte dies so steuersparend wie möglich tun. Eine Hofübergabe ist zwar in hohem Maß von der Erbschaftund Schenkungsteuer befreit. Ist allerdings weiteres Immobilienvermögen zu übertragen, kann das durchaus Schwierigkeiten bereiten.

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