Das hessische Landwirtschaftsministerium erlaubt Jägern in infizierten Gebieten der Sperrzone II wieder, Wildschweine zu schießen. Das teilte das Ministerium nun mit.
Bislang galt in der Sperrzone II ein Bejagungsverbot. So sollte verhindert werden, dass infizierte Wildschweine aus der Sperrzone heraus getrieben werden und in seuchenfreie Gebiete weiterwandern. Da das Seuchengeschehen an Dynamik verloren habe, sei nun eine Bejagung wieder unter Auflagen erlaubt, erläuterte der Leiter der Stabseinheit Schwarzwildmanagement, Volker Höhler.
„Damit verfolgen wir das Ziel, die um das infizierte Gebiet liegende seuchenfreie Sperrzone I vor einem möglichen Übertritt infizierter Wildschweine zu schützen“, sagt er.
ASP-Eindämmung in Hessen mit Saufängen
Zum Einsatz kommen sollen auch sogenannte Saufänge; Fallen, mit denen ganze Rotten auf einmal entnommen werden können. Der Abschuss der gefangenen Tiere durch geschultes Personal ist der Tierschutzbeauftragten des Bundeslandes zufolge „akzeptabel“; zudem ließen die EU-Vorschriften zur Seuchenbekämpfung der Landesregierung ohnehin keinen Spielraum.
Auch in Brandenburg wird zur Eindämmung der ASP auf eine Verringerung des Schwarzwildbestandes gesetzt. Unter anderem zahlt das Landwirtschaftsministerium Prämien für geschossene Wildschweine. Laut Ministerium wurden im Jagdjahr 2023/24 insgesamt 122.800 Euro für eine Strecke von 1.535 Tieren gezahlt. Jede erlegte Bache wurde laut Ministerium mit 80 Euro honoriert. Zudem wurde bei insgesamt 55 Tieren eine Abgabeprämie in Höhe von 50 Euro ausgeschüttet. Diese soll eine Bejagung anreizen, wenn die Fleischvermarktung aus seuchenhygienischen Gründen nicht möglich ist.
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