AckerbauPflanzenschutzAufbrauchfrist für flufenacethaltige Pflanzenschutzmittel

Aufbrauchfrist für flufenacethaltige Pflanzenschutzmittel

Quelle: Böck

Das für Pflanzenschutzmittel zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat jetzt die Abverkaufs- und Verbrauchsfristen für flufenacethaltige Pflanzenschutzmittel festgelegt. Das geht aus einer am Mittwoch (11.6.) veröffentlichten Fachmeldung hervor.

Dass die Mittel ihre Zulassungen verlieren, war erwartet worden, schließlich wurde der Wirkstoff Flufenacet vergangenen Monat auf europäischer Ebene endgültig verboten. Laut der Durchführungsverordnung müssen die Zulassungen von Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff enthalten, spätestens am 10. Dezember 2025 aufgehoben werden. Die Aufbrauchsfrist gilt dann für ein weiteres Jahr – bis zum 10. Dezember 2026.

Für die in Deutschland vom Verbot betroffenen 25 betroffenen Mittel gelten nun teils unterschiedliche Fristen – die genauen Daten sind der BVL-Fachmeldung zu entnehmen, bewegen sich aber grob um die von der EU-Durchführungsverordnung vorgegebenen Termine. Nicht auf der Liste sind die beiden Herbizide Elipris und Tactic. Um deren Zulassung wird derzeit bekanntlich noch gerichtlich gestritten.

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