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Nur mit Abo: Bahn darf den Vertrag einseitig ändern
Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer landwirtschaftlich genutzter Grundstücke. Zu diesen wird seit Jahrzehnten von der Landesstraße auf eine Liegenschaft der Beklagten abgebogen und der darauf befindliche Bahnübergang übersetzt.
1987 stellte der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr bescheidmäßig fest, dass (unter anderem) der Rechtsvorgänger des Klägers wegeberechtigt sei, wobei er unter Einhaltung der in dem Bescheid geregelten Bedingungen berechtigt sei, den Bahnübergang zu übersetzen. Der Berechtigte habe unter anderem vor dem Übergang anzuhalten und sich durch Ausblick auf den Bahnkörper und durch besondere Achtsamkeit auf allfällige akustische Signale herannahender Schienenfahrzeuge zu überzeugen, ob sich ein Zug nähert.
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