RindMilchviehBayern definiert Kombinationshaltung für Milchkühe

Bayern definiert Kombinationshaltung für Milchkühe

Foto: Taferner

Vertreter der bayerischen Milcherzeuger und Molkereien haben sich auf eine Definition der Kombinationshaltung geeinigt. In Bayern sollen die Milchkühe in der Kombinationshaltung an mindestens 120 Tagen im Jahr die Möglichkeit zur freien Bewegung haben, entweder auf der Weide, im Laufhof oder einer Laufbucht. Wenn Betriebe im Stall besondere Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls nachweisen, können auch 90 Tage Bewegung ausreichen. Dazu zählen etwa ein größeres Platzangebot bei Standlänge und -breite sowie das Tierwohl fördernde Rahmenbedingungen im Stall bei Tränke, Licht oder Luft. Der Branchenverband Milch, der aus privaten und genossenschaftlichen Molkereien und Milchverarbeitern sowie Milcherzeuger- und Verbraucherverbänden zusammengesetzt ist, arbeitete an der offiziellen Definition maßgeblich mit.

Förderung für mehr Bewegung

Bayerns Landwirtschaftsministerium begrüßt die Einigung zur Reduktion der dauernden Anbindehaltung von Milchkühen. Der Freistaat werde auch künftig den Umstieg in die Laufstall- und die Kombinationshaltung mit Förderprogrammen und durch eine intensive Beratung über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten begleiten, kündigte Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber Anfang Juli an. Der Branchenverband ergänzte in Richtung Behörde, dass es darüber hinaus sehr wichtig sei, veränderungswilligen Betrieben – beispielsweise bei notwendigen baurechtlichen Genehmigungen innerorts – keine Steine in den Weg zu legen.

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