Die Hofabholungsgebühr stammt aus einer Zeit, in der viele Milchbauern ihre Milch noch in Milchkannen zu einer Sammelstelle brachten, von der aus die Molkerei die Milch abholte. Größere Betriebe hatten jedoch die Möglichkeit, gegen Zahlung einer sogenannten Hofabholungsgebühr, die Milch direkt von ihrem Bauernhof abholen zu lassen – ein Service, den viele Bauern in Anspruch nahmen, wenn sie genug Milch produzierten, um diese Option zu nutzen.
Hofabholungsgebühr abschaffen
Heute liegt die Grenze, ab der eine Hofabholung beantragt werden kann, bei 75.000 Litern Milchlieferleistung pro Jahr. Diese Menge erreichen nicht nur große Betriebe, sondern mittlerweile die Mehrheit der Milcherzeuger. Lag die durchschnittliche Milchanlieferung im Jahr 1995 noch bei 27.000 kg pro Milchbetrieb, so ist diese Zahl auf etwa 160.000 Liter pro Betrieb und Jahr gestiegen. Die Hofabholung hat sich von einer Ausnahme zur Regel entwickelt.
Die Berglandmilch prüfte die Sinnhaftigkeit der Kostenbeteiligung der Bauern für eine Hofabholung. Bei mittleren Betrieben mit einer Milchanlieferung von bis zu 200.000 Litern pro Jahr stellt die Hofabholungspauschale eine Belastung von rund 0,15 Cent pro kg Milch bzw. knapp 300 Euro pro Jahr dar – ein wesentlicher Kostenfaktor in einer Branche, in der jeder Euro an Wertschöpfung hart erarbeitet werden muss.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Berglandmilch beschlossen, die nicht mehr zeitgemäße Hofabholungsgebühr ab 1. Januar 2025 abzuschaffen. Ab diesem Zeitpunkt werden bei Erreichen der Grenzen für eine Hofabholung keine Gebühren mehr erhoben. „Dies stellt eine Entlastung für die Berglandmilch-Betriebe dar und ist ein Signal der Wertschätzung sowie der Zukunftsgestaltung. Nicht mehr zeitgemäße Regelungen müssen überprüft und gegebenenfalls gestrichen werden“, erklärt Berglandmilch-Obmann Stefan Lindner.
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