„Die Schäden durch den Biber nehmen seit Jahren zu – für viele Landwirte, Gemeinden und Anrainer ist die Situation untragbar“, so der Präsident der LK Oberösterreich, Franz Waldenberger. „Dass nun eine Regulierung kommt, ist ein wichtiger Schritt. Wichtig ist aber auch, dass die Umsetzung praxistauglich erfolgt.“ Die Landwirtschaftskammer bringt seit Langem konkrete Vorschläge in die Diskussion mit der Naturschutzabteilung ein.
Zunehmende Schäden und Gefährdungen
Der hohe Biberbestand verursacht Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Gebäuden, Straßen und Wegen sowie eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern. Biberdämme und gefällte Bäume erhöhen die Hochwassergefahr. Versuche mit Zäunungen oder Vergällungsmitteln blieben weitgehend erfolglos. „Die bisherigen Mittel sind unzureichend. Eine Regulierung ist dringend notwendig. Niederösterreich hat seit 2019 eine Entnahmeregelung – wir brauchen ebenfalls eine Handhabe“, betont Waldenberger.
Forderungen an die Verordnung
Die Landwirtschaftskammer OÖ fordert:
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Formlose Antragstellung: unkompliziert bei der Bezirkshauptmannschaft.
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Rasche Genehmigung: schnelle Entscheidungen zur Schadensvermeidung.
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Einfache Durchführung: Entnahme durch die Jägerschaft ohne Zusatzaufwand.
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Sofortmaßnahmen: Entfernung von Dämmen und Anstauungen muss zulässig sein.
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Entnahme des jährlichen Zuwachses: um weitere Schäden zu verhindern.
Die Verordnung sieht eine Entnahmehöchstzahl von 158 Individuen pro Periode (1. September bis 31. März) vor, rund 7 % des Bestandes. „Der günstige Erhaltungszustand ist längst erreicht. Um Schäden einzudämmen, muss auch der jährliche Zuwachs entnommen werden dürfen. Die Landwirtschaftskammer wird den Prozess konstruktiv begleiten und die Interessen der Betriebe und Gemeinden einbringen“, so Waldenberger.
„Wir brauchen eine praktikable Verordnung, die Naturschutz, Landwirtschaft und öffentliche Sicherheit in Einklang bringt. Die Jägerschaft muss eingebunden werden, Verfahren dürfen nicht in Bürokratie ersticken.“

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