BioBio-PflanzenbauBio Austria passt die Futtermittelvorschriften neuerlich an

Bio Austria passt die Futtermittelvorschriften neuerlich an

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Erst wenn kein ausreichendes Bio-Grundfutter verfügbar ist, kann Grundfutter konventioneller Herkunft eingesetzt werden.
Quelle: Liebchen

Im Falle einer befristeten Ausnahmeregelung durch die zuständige Landesbehörde sind bei Bio Austria befristet bis 31. Mai 2027 folgende konventionelle Grundfuttermittel zulässig:

  • Heu, Gras und Grassilage von Dauergrünland
  • Feldfutter und Futterleguminosen einschließlich Begrünungen und Zwischenfrüchten
  • Ackerkulturen, bei denen die gesamte Pflanze geerntet wird, einschließlich Maissilage
  • Beweidung konventioneller Flächen
  • Futterstroh

Der Einsatz von Grundfutter konventioneller Herkunft ist dabei auf maximal 30 % des Jahresbedarfs, berechnet auf Basis der Trockenmasse, begrenzt.

Wichtig! Die Auflagen der Behörden können sich je nach Bundesland unterscheiden. 

Beachten Sie daher unbedingt die Informationen der jeweiligen Landesbehörde. Bei Fragen melden Sie sich bei Ihrem Bio Austria Landesverband.

Falls die zuständige Landesbehörde eine Freigabe für den Einsatz von konventionellem Grundfutter erteilt, ist keine zusätzliche einzelbetriebliche Genehmigung durch Bio Austria erforderlich.

Oberste Priorität haben weiterhin die Versorgung der Bio Austria Tiere mit Bio-Futtermitteln sowie die Existenzsicherung der Betriebe. Gleichzeitig soll insbesondere die Verfügbarkeit von heimischem Bio-Futter bestmöglich genutzt und die Wertschöpfung der österreichischen Bio-Ackerbaubetriebe gestärkt werden.

Heimisches Bio-Grundfutter ausschöpfen

Bio Austria setzt bei der Futterversorgung daher auf folgenden Stufenplan:

  1. Inländisches Bio-Grundfutter einschließlich Bio-Maissilage hat weiterhin Vorrang. Die Landesverbände unterstützen durch die Vermittlung von Bio-Futter.
  2. Bio-Grundfutter aus Nachbarländern kann bei Bedarf eingesetzt werden. Dafür ist derzeit kein Import- bzw. Zulassungsantrag notwendig.
  3. Anpassung des Bio-Kraftfutteranteils: Der in der Bio Austria Rinderfütterung zulässige Anteil an Bio-Kraftfutter an der Gesamtjahres-Trockenmasseaufnahme wird zeitlich befristet von maximal 15 % auf maximal 20 % erhöht. Damit werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, Versorgungslücken innerhalb der Bio-Fütterung abzufedern.

Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind und kein ausreichendes Bio-Grundfutter verfügbar ist, kann im Rahmen einer von der Landesbehörde ausgesprochenen Ausnahmeregelung

4. Grundfutter konventioneller Herkunft eingesetzt werden.

 Unabhängig von möglichen Behördenerleichterungen bzw. Lockerungen der Bio Austria Futtermittelvorschriften sind die Vorgaben der jeweiligen Vermarktungspartner bzw. Abnehmer (z. B. Molkereien) weiterhin einzuhalten. Für die aktuell gültigen Vorgaben nehmen Sie bitte aktiv mit Ihrem jeweiligen Vermarktungspartner Kontakt auf!

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bio-austria.at

 

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