BioAus der KontrolleBio: Tierzu- und -verkäufe dokumentieren

Bio: Tierzu- und -verkäufe dokumentieren

Für alle Bio-Bauern bietet die LKV Austria Ermäßigungen auf das Tarifmodell an.
Quelle: Agrarfoto

Antwort:

Die Tierzu- und -abgänge müssen auch im Bestandsverzeichnis eingetragen werden. Diese Einträge sollten immer möglichst aktuell erfolgen, da dies ein wesentlicher Bestandteil der Kontrolle ist. Ein fehlender Eintrag geht ja noch, aber wenn mehrere Einträge fehlen, ist schnell der Überblick verloren. Wird das Bestandsverzeichnis elektronisch geführt, muss gewährleistet sein, dass es für den Kontrollor während der Bio-Kontrolle einsehbar ist. Aber konkret für die Kontrolle gilt: Wenn das Register mal nicht ganz aktuell geführt ist, aber Ihr Tierbestand und alle Zu- und Abgänge über Lieferscheine und Belege vollständig gut und sicher nachprüfbar und plausibel sind, dann ist das nur eine kleine, aber eben vermeidbare Abweichung. Die kostet bei der Kontrolle Ihre Zeit und damit Ihr Geld und wird ggf. in einer Nachkontrolle geprüft, was wieder Ihre Zeit und Geld kostet. Also: lieber das Register stets auf dem aktuellen Stand halten und für das gesparte Geld die Familie ins Wirtshaus einladen!

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