Bei einem Rind in Vorarlberg und zwei Rindern in der Steiermark wurden die ersten Fälle der Blauzungenkrankheit in Österreich seit 2016 bestätigt. Es handelt sich um eine schwere Viruserkrankung, die unter anderem Schafe, Rinder, Ziegen und wiederkäuende Wildtiere wie Hirsche, Rehe oder Steinböcke befällt. Eine Ausbreitung der Krankheit, die durch Stechmücken übertragen wird, ist in den kommenden Wochen zu befürchten. Für Menschen besteht keine Infektionsgefahr, weder über den Kontakt mit erkrankten Tieren noch über Milchprodukte oder Fleisch. In ganz Österreich gelten nunmehr Einschränkungen beim Handel mit den betroffenen Tierarten.
Die Blauzungenkrankheit ist derzeit in weiten Teilen Europas verbreitet – unter anderem in Deutschland, Frankreich, Italien und der Schweiz. In den vergangenen Wochen war in ganz Europa eine rasante Zunahme der Ausbrüche zu verzeichnen. Auch in den Grenzregionen zu Österreich wurden bereits Fälle verzeichnet.
In Vorarlberg wurde nun ein Fall des Serotyps 3 bestätigt. Er führt vor allem bei Schafen zu schweren Erkrankungen und einer hohen Zahl an Todesfällen. Auch Rinder zeigen bei dieser Virusvariante deutliche Symptome und einen starken Rückgang der Milchleistung. Erkrankte Tiere zeigen unter anderem Fieber und Schwellungen am Kopf und im Maul, die bis zum Tod des Tieres führen können. Landwirte in bereits betroffenen Blauzungengebieten berichten bei Infektionen mit Serotyp 3 auch Schwellungen am Kronsaum oberhalb der Klauen bei Rindern für eine Zeit von zwei bis drei Wochen. Bei den zwei Fällen in der Steiermark handelt es sich um den Serotyp 4, der bisher zu deutlich geringeren Krankheitssymptomen führt.
Bereits seit Juli können sämtliche am europäischen Markt verfügbaren Impfstoffe auch in Österreich verwendet werden. Zusätzlich sollen die Tiere in den Abend- und Morgenstunden im Stall gehalten werden, weil die Stechmücken vor allen zu diesen Zeiten aktiv sind. Zu beachten ist jedoch, dass sämtliche Impfstoffe gegen Serotyp 3 im Moment nur eine Notfallzulassung haben
Einschränkungen für den Handel
Die Krankheit zählt zu den meldepflichtigen Tierseuchen und hat Einschränkungen für den Handel der Tiere zur Folge. Tiere in andere EU-Staaten zu bringen, ist mit Auflagen möglich. Innerhalb Österreichs können empfängliche Tiere frei gehandelt werden, sofern die Tiere am Tag der Verbringung klinisch gesund sind.
Quelle: OTS
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