Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat eine Verordnung zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften mit der Bitte um Zustimmung an den Bundesrat geleitet.
Darin sind vor allem Änderungen an der Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung (AgrarOLkV) enthalten. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) soll bei der Umsetzung der Verbote von unlauteren Handelspraktiken (UTP) unterstützt werden. Die Behörde soll mehr Befugnisse erhalten, um wahrheitsgemäße Auskünfte durch Zeugen und Sachverständige zu ermitteln.
Der Referentenentwurf war im Dezember 2024 in die Verbändeanhörung gegangen. Die Überarbeitung war notwendig geworden, da das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG) im Herbst 2024 geändert worden war.
Darüber hinaus soll die Geltungsdauer der Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024 (AgrarFrostBeih2024V) bis 31. Dezember 2026 verlängert werden. Sie war aus Zeitgründen als Eilverordnung nur mit einer Frist bis Mai 2025 erlassen worden. Ziel ist, mit der Änderung die als einmalige Zuschüsse gewährten Anpassungsbeihilfen rechtssicher abwickeln zu können.
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