AckerbauBrachflächen in Österreich nun voll nutzbar

Brachflächen in Österreich nun voll nutzbar

kamillenfeld
Quelle: pixabay.com

Als Reaktion auf die Auswirkungen des Ukraine-Krieges hat die Europäische Kommission eine Ausnahmeregelung von den Greening-Bestimmungen zur Nutzung von ökologischen Vorrangflächen erlassen.

Diese Nutzungsfreigabe für Bracheflächen wurde von Österreich nun mittels der im Bundesgesetzblatt verlautbarten Verordnung national umgesetzt. Im Gegensatz zu Deutschland wird in Österreich aber eine volle Nutzung ermöglicht.

Daraus ergeben sich einige Konsequenzen für Österreichs Landwirte:

  • Die Regelung umfasst ausschließlich ökologische Vorrangflächen im Rahmen der 1. Säule (Direktzahlungen) für das Jahr 2022. Maßnahmen im ÖPUL bleiben unberührt.
  • Möglichkeit der Nutzung dieser Flächen durch Beweidung oder Mahd und im Gegensatz zu Deutschland für den Anbau aller Ackerkulturen und mit Pflanzenschutzmittelanwendung zulässig
  • Bestehende Verträge zu Biodiversitätsflächen im Rahmen des ÖPUL sind von dieser Ausnahmeregelung nicht betroffen und gelten unverändert weiter.
  • Das bedeutet, diese Flächen (rund 45.000 ha Ackerflächen) bleiben weiterhin als Flächen mit besonders positiver Umweltwirkung erhalten.
  • Die Beantragung erfolgt wie gewohnt über die AMA bzw. mit der entsprechenden Codierung im Rahmen des MFA Flächen 2022.

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