Umweltminister Thorsten glauben zahlt Tierhaltern künftig je Impfung ein Euro. Damit will er die Ausbreitung dert Blauzungenkrankheit verhindern. Er sagt: „Mit der finanziellen Unterstützung wollen wir die Impfquote für ganz Bayern deutlich steigern. Wir setzen zudem darauf, dass auch die Tierseuchenkasse ihr Engagement noch einmal verstärkt.“ Mit insgesamt 2 € Zuschuss zieht Bayern damit Baden-Württemberg gleich, zumindest bei Rindern.
Bayern
Die Bayerische Tierseuchenkasse bezuschusst die Impfung (Impfstoff und Impfdurchführung) von Rindern und Schafen gegen BTV-3 mit 1,00 € pro nachgewiesener Impfung; bei Rindern wie bisher auch gegen BTV-4 und BTV-8. Dies gilt auch für Auffrischungs-Impfungen. Für Schafe gibt es den Zuschuss derzeit nur für Impfungen, die spätestens bis zum 31.12.2024 durchgeführt werden. Der Zuschuss wird auf Antrag des Tierhalters an den praktizierenden Tierarzt ausbezahlt, der die Impfung durchgeführt hat.
Baden-Württemberg
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und das Land Baden-Württemberg gewähren gemeinsam für Impfungen gegen BTV-3 einen Impfzuschuss je Impfung in Höhe von
- 2,00 €/ Rind
- 1,90 €/ Schaf
- 0,90 €/ Ziege
Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen Landwirte die Impfungen in die HIT-Datenbank eintragen. Die Impfzuschüsse zur Impfung gegen BTV-4 / BTV-8 bleiben unverändert nach Impfzonen gestaffelt. Die Auszahlung der Impfzuschüsse für BTV-3, BTV-4 und BTV-8 kann man auf der Website der Tierseuchenkasse beantragen. Die Auszahlung übernimmt die Tierseuchenkasse. Für Tierverluste infolge einer Blauzungenvirusinfektion (Serotyp 3, 4 und 8) gibt es in Baden-Württemberg keine Entschädigungs- und Beihilfeleistungen.
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