Landwirte, Direktvermarkter, Bauernläden, Selbstbedienungsläden und der Ab-Hof-Verkauf gelten als systemrelevante Versorgungseinrichtungen.
Hier die neuen Corona-Infos
- Bauernmärkte und Märkte im Freien können mit eingeschränktem Sortiment und unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen offenbleiben.
- Gleiches gilt für den Agrarhandel, einschließlich Tierversteigerungen, den Gartenbau und den Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel.
- Auch der Christbaum- und Schmuckreisigverkauf kann unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen stattfinden.
- In Kundenräumen der oben genannten Betriebsstätten ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
- Arbeiten auf dem Betrieb Personen in physischen Kontakt, die nicht ausschließlich in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, ist eine Maske zu tragen. Außerdem ist ein 3G-Nachweis erforderlich.
- Durch geeignete Schutzmaßnahmen, wie das „Bilden von festen Teams“, kann das Infektionsrisiko gemindert werden. Somit kann man auf das Tragen von Masken verzichten. Ein 3G-Nachweis ist weiterhin erforderlich.
- Die Jagd ist ebenfalls systemrelevant (u.a. Tierseuchenprävention, Vermeidung von Wildschäden, etc.) und gilt als berufliche Tätigkeit. Sie ist daher weiterhin zulässig.
Die Kontrollen werden verschärft. Bei Nicht-Einhaltung drohen hohe Strafen.
Wirtschaftshilfen sind zugesagt
Die Wirtschaftshilfen u.a. Härtefallfonds und Ausfallsbonus werden für die Land- und Forstwirtschaft verlängert bzw. wiedereingeführt. Die Kriterien für die Inanspruchnahmen der Wirtschaftshilfen werden sich an den bisherigen Kriterien orientieren. Abwickelnde Stelle ist die Agrarmarkt Austria.
Alle aktualisierten Informationen zu Corona und Maßnahmen finden Sie hier.
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