Von Dr. Christian URBAN
Fall 1:
Sie sind nicht pauschalierter, also regelbesteuerter Landwirt, und verkaufen Körnermais an einen Unternehmer in Deutschland.
In diesem Fall muss der regelbesteuerte Landwirt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen, die sowohl seine, als auch die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) des Kunden enthält. Es handelt sich um eine sogenannte innergemeinschaftliche Lieferung. Der Kunde muss in seinem EU-Staat die dortige Umsatzsteuer abführen und darf sich dort in gleicher Höhe die Vorsteuer zurückholen. Diesen Vorgang nennt man Erwerbsbesteuerung.
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LANDWIRT AT 23/2017
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