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Alle Jahre wieder schalten die zuständigen Behörden im März die großen Agraranträge frei. Egal ob Mehrfachantrag in Bayern, gemeinsamer Antrag in Baden-Württemberg oder Agrarantrag in Niedersachsen: Für Landwirte geht es dabei um viel Geld.
Schließlich werden über diese Anträge große Teile der EU-Agrarsubventionen ausbezahlt. In diesem Jahr müssen Landwirte erneut einige Änderungen bei GLÖZ, den Ökoregelungen sowie den Förderprogrammen der Bundesländer beachten.
Zudem gibt es technische Neuerungen beim Ausfüllen. Die Frist für die Abgabe ist deutschlandweit der 15. Mai.
<h2>Was dieser Artikel noch bereit hält:</h2>
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<li>Agrarantrag: Frist bis 15. Mai</li>
<li>GLÖZ 1: Ersatzflächen für Dauergrünland</li>
<li>GLÖZ 6: Schwarzbrache bei Befall der Schilf-Glasflügelzikade</li>
<li>GLÖZ 7: Mais-Mischkulturen und Fruchtwechsel</li>
<li>Direktzahlungen: gekoppelte Prämie für Muttertiere</li>
<li>Ökoregelungen: Saatgutmischungen, Altgrasstreifen, Agroforst</li>
<li>ÖR 5: Kennarten-Nachweis per FAL-BY</li>
<li>Technik: Portale ANDI, ELAN, Ibalis, Fiona und Luftbilder</li>
<li>Zusatztermine: 15. August und 15. November</li>
</ul>
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