ManagementDas war 2017 im LANDWIRT

Das war 2017 im LANDWIRT

Von Roman GOLDBERGER, LANDWIRT Redakteur

Neue Schweinegesundheitsverordnung

Seit 1. Jänner 2017 gilt die neue Schweinegesundheitsverordnung. Mittels Schild und absperrbaren Türen sollen die Stalleingänge gegen unbefugten Zutritt gesichert werden. Außerdem muss jeder Schweinebestand ab 30 Mastplätzen oder 5 Sauen von einem Tierarzt betreut werden. Ab 2020 ist für Jungsauen ein dreiwöchiger Aufenthalt in einem Isolierstall nötig. Falls bauliche Maßnahmen notwendig sind, gilt eine Übergangsfrist bis 2025.

Neues Tierschutzgesetz

Im März wurde im Parlament ein neues Tierschutzgesetz beschlossen. Die Tierhaltungsverordnung wurde im Juni fixiert. Demnach müssen sich Betriebe bis Ende 2019 bei der Bezirkshauptmannschaft melden, wenn sie eine Ausnahme des Verbots der dauernden Anbindehaltung in Anspruch nehmen wollen. In der Ferkelkastration wurde die bisherige Branchenlösung, die eine Schmerzbehandlung vorsieht, gesetzlicher Standard. Kälber unter sechs Wochen dürfen vom Landwirt als sachkundige Person enthornt werden (nach Betäubung und postoperativ wirksamer Schmerzbehandlung durch den Tierarzt).

Zurück ins System

Die Freie Milch Austria verabschiedete sich Ende März vom Rohmilchmarkt und ließ damit viele Milchbauern ohne Abnehmer stehen. Seit 2008 bediente die Freie Milch den Spotmilchmarkt. Der Ausstieg der Milchlieferanten aus den Genossenschaften sorgte in diesen Jahren für viele Emotionen. Umso schwieriger wurde etlichen „Abtrünnigen“ die Rückkehr in die Genossenschaften gemacht. Erst Ende April fanden die letzten Milchbauern ihren neuen Abnehmer. Die Angebote der Molkereien enthielten meist Preisabschläge und Verträge auf bestimmte Zeit.

Zink im Futter verboten

Hochdosiertes Zink im Futter hilft bei Schweinen mit Absetzdurchfall. Doch ist es umstritten, weil es die Umwelt belasten soll. Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten haben im Juni das Verbot von Zinkoxid als Tierarzneimittel beschlossen. Den Mitgliedsstaaten wurden fünf Jahre für die Umsetzung des Verbots eingeräumt.

Schweinepest vor den Toren

Seit Ende Juni ist die Afrikanische Schweinepest nur noch 80 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt. Das Gesundheitsministerium hat ein „gefährdetes Gebiet“ in den nördlich der Donau gelegenen Regionen Niederösterreichs eingerichtet, in denen strengere Regeln für die Schweinehaltung und Bejagung von Wildschweinen gelten. Die vorläufigen Genehmigungen von Freilandhaltungen in dieser Region wurden aufgehoben und mussten neu beantragt werden. Mit 1.1.2018 erlöschen auch alle vorläufigen Genehmigungen für Freilandhaltungen in ganz Österreich, sofern keine endgültige Genehmigung bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt und erteilt worden ist.

Maximal 25 Einstellpferde sind Landwirtschaft

Maximal zwei Pferde je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, eine Obergrenze von 25 Tieren und regional verfügbare Flächen – das sind die Eckpfeiler der am 17. Juli kundgemachten, neuen Gewerbeordnung. Die in letzter Minute vor dem Zerfall der Regierung ausverhandelte Lösung beendet eine Phase der Rechtsunsicherheit, wonach zahlreiche bäuerliche Einstellbetriebe als Gewerbebetriebe einzustufen gewesen wären.

Grüne stellen sich und fliegen aus dem Parlament

Ulrike Lunacek von den Grünen gab als einziger Spitzenkandidat der Nationalratswahlen dem LANDWIRT ein Interview. Trotz frühzeitiger Anfragen stellten sich die anderen Kandidaten nicht den Fragen der Landwirtschaft. Der Erfolg gab ihnen aber offenbar recht. Während die Grünen den Einzug ins Parlament nicht schafften, feierten die anderen Partien teils Zugewinne. Landwirtschaft spielte im Wahlkampf so gut wie keine Rolle.

GAP: Neue Regeln ab 2018

Europaparlament, Rat und Kommission haben sich im Oktober auf einige Veränderungen geeinigt. So soll der Gewichtungsfaktor für Eiweißpflanzen bei der Berechnung der ökologischen Vorrangflächen ab 2018 von bisher 0,7 auf 1 angehoben werden. Damit wollen die EU-Institutionen dem Rückgang von Eiweißpflanzen als ökologische Vorrangflächen entgegenwirken.

Da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen ab 2018 nicht mehr zulässig ist, dürften im Frühjahr weniger Sojabohnen, Ackerbohnen und Erbsen angebaut werden.

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