Fast jeder Landwirt kommt einmal in die Situation, Tiere transportieren zu müssen. Die EU VO 1/2005 legt fest, wie Tiere korrekt transportiert werden und was dabei zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich spielt die Entfernung eine große Rolle dabei, welche Anforderungen das Fahrzeug und der Transporteur zu erfüllen haben (Tab. 1). Eine Ausnahme ist der Transport von Nutztieren zur oder von der Alm, wo die Entfernung vernachlässigt werden kann.
Allgemeine Bestimmungen gelten bei jedem Transport
Grundsätzlich dürfen nur transportfähige Tiere transportiert werden. Das Transportmittel und die Verladeeinrichtung müssen intakt sein, um die Tiere verletzungsfrei transportieren zu können. Keinem Tier dürfen Leiden oder Schäden zugefügt werden und die agierenden Personen müssen angemessen geschult sein und dürfen keine Gewalt anwenden. Fährt man eine Strecke die länger als 50 km ist, gelten höhere Anforderungen an das Transportmittel. Es herrschen genaue Vorschriften über den benötigten Platz pro Tier und die maximale Steigung der Verladerampe. Ab einer Strecke von 65 km Länge braucht man einen Tiertransport-Befähigungsnachweis und eine Zulassung als Transportunternehmer.
Eine übersichtliche Darstellung der genauen Anforderungen und weitere wichtige Informationen zu Tiertransporten finden Sie in der Ausgabe von Schafe & Ziegen aktuell 3/2016!
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