Österreich kann offizielle klar Stellung im Rechtsstreit rund um den traditionellen Emmentaler beziehen. Die Schweiz hatte beantragt den Namen „Emmentaler“ als geschützte Ursprungsbezeichnung exklusiv für sich zu beanspruchen. Von der Europäischen Kommission wurde dieser Antrag abgelehnt – darauf folgte eine Klage der Schweiz beim Europäischen Gericht (EuG). Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig ging in die Initiative und beantragte, dass Österreich bei dem Verfahren als Streithelfer teilhaben darf. „Mit der Zulassung als Streithelfer der Kommission zum Verfahren vor dem Europäischen Gericht sind wir unserem Ziel ein Stück näher, dass es auch in Zukunft Emmentaler aus Österreich geben kann. Denn es geht um Arbeitsplätze, um Wertschöpfung im ländlichen Raum und um Rechtssicherheit für unsere bäuerlichen Familienbetriebe“, erklärte der Landwirtschaftsminister.
Seit über 90 Jahren produziert
Auch Deutschland, die Niederlande und Frankreich sind ebenfalls an dem Verfahren beteiligt. Ebenso wurden mehrere Interessensvertretungen um ihre Stellungnahme gebeten. In Österreich wird seit mehr als 90 Jahren Emmentaler hergestellt. Mehr als 13.700 t wurden im Jahr 2023 davon produziert. Wenn sich die Schweizer Klage durchsetzt, dann hätte das große Folgen, so dürfte z. B. Emmentaler aus Österreich dürfte künftig nicht mehr unter diesem Namen verkauft werden. In den nächsten Monaten werden die zugelassenen Parteien ihre Stellungnahmen beim EuG einbringen. „Der Emmentaler ist kein exklusives Schweizer Kulturgut, sondern ein fester Bestandteil der europäischen und insbesondere der österreichischen kulinarischen Tradition. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass es auch künftig Emmentaler aus Österreich gibt“, versprach Norbert Totschnig.
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