In einem Beschluss vom 25. Juni 2021 fordert der deutsche Bundesrat die Bundesregierung zu einer Änderung der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) auf. Zukünftig sollen die Kälber länger auf den landwirtschaftlichen Betrieben verbleiben und erst ab dem 29. Lebenstag transportiert werden dürfen.
Keine Gewinne erzielt
„Dieses Verbot verschärft die ohnehin schlechte Wirtschaftlichkeit von Bullenkälbern auf den Erzeugerbetrieben. Die Landwirte werden wieder einmal vor große Herausforderungen gestellt und mit der Lösung hinsichtlich der Vermarktung der Kälber alleine gelassen“, sagt Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des BRS. „Zusätzliche Stallkapazitäten müssen auf den Erzeugerbetrieben geschaffen werden. Folglich werden Investitionen in einem Bereich notwendig, in dem bisher schon keine Gewinne erzielt wurden.“
Lösungen im Vorfeld fehlen
Die Förderung der Umstrukturierung oder Erweiterung von Erzeugerbetrieben, alternative Absatzmärkte sowie weitere innovative Lösungsansätze hätten im Vorfeld einer solchen Entscheidung angeboten werden müssen. Um den deutschen Landwirten eine Perspektive zu bieten, fordert der BRS deutlich längere Übergangsfristen.
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