Jedes Jahr veröffentlicht das Landwirtschaftsministerium den „Grünen Bericht“ zur wirtschaftlichen Lage der österreichischen Landwirtschaft. Bisher wurden Betriebe mit einem „Standardoutput“ (= Kennzahl für den Umsatz des Betriebs) zwischen 8.000 und 350.000 Euro berücksichtigt. Der neue Auswahlrahmen liegt seit 2016 nunmehr zwischen 15.000 und 750.000 Euro. Damit steigt das statistische Einkommen aus Landund Forstwirtschaft je Betrieb, wie nebenstehende Gegenüberstellung zeigt.
Familie Buchberger aus Oberösterreich schreibt uns dazu:
„Wir, meine Frau und ich, haben unseren Betrieb mit rund 5.000 Euro Einheitswert an unseren Sohn übergeben. Seit zehn Jahren haben wir für den Grünen Bericht des Landwirtschaftsministeriums freiwillig Aufzeichnungen gemacht. Unser Sohn machte die Buchhaltung in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen-Buchführungs-Gesellschaft (LBG). Nach der Übernahme des Betriebes führte er die Aufzeichnungen weiter. Ende 2015 teilte die LBG unserem Sohn mit, dass alle Betriebe mit einem Bruttojahresumsatz unter 15.000 Euro vom Ministerium ausgeschieden wurden.
Hier sieht man, was dem Ministerium die Kleinbetriebe wert sind. Obwohl die Politiker stets betonen, dass ihnen jeder Betrieb wichtig ist, setzen sie Maßnahmen, die genau das Gegenteil bewirken. Auch auf größere Betriebe hat dies eine negative Auswirkung, da bei allen Verhandlungen und Diskussionen stets die Zahlen des Grünen Berichtes zur Argumentation herangezogen werden. Dadurch, dass die Kleinbetriebe ausgeschieden sind, steigt das durchschnittliche Einkommen der Landwirte, da die Kleinbetriebe tendenziell weniger Ertrag erwirtschaften können.“
Das Ministerium meint dazu
„Die Auswertung von Buchführungsdaten von rund 2.000 Betrieben, die freiwillige diese Aufzeichnungen führen, ist die Basis für den jährlich vom Bundesministerium für Nachhal-Hans Meister tigkeit und Tourismus (BMNT), ehemals Bundesministerium für Landund Forstwirtschaft, zu erstellenden Grünen Bericht. Aufgrund von Rechnungshofempfehlungen, der agrarischen Strukturentwicklung sowie aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wurde der betriebliche Auswahlrahmen ab dem Jahr 2016 angepasst. Ein wesentliches Kriterium für die Anhebung der Erfassungsuntergrenze auf 15.000 Euro Standardoutput war auch, dass immer weniger Kleinbetriebe die Aufzeichnungsarbeiten durchführen wollten. Die sich daraus ergebende hohe statistische Gewichtung der wenigen noch teilnehmenden Betriebe führte in der Folge zu teilweise verzerrten Ergebnissen.“
Tatsache ist, 2016 wurde, wie von unserem Leser beschrieben, die Gewichtung der Kennzahlen für die Einkommensermittlung verschoben. Das Ergebnis wird geschönt.
Das statistische Niveau der Einkünfte aus Landund Forstwirtschaft steigt auf Grund der Anhebung der Untergrenze von 8.000 auf 15.000 Euro im Schnitt um 20 %.
Was damit erreicht werden soll, ist mir nicht klar. Gerade in einem Land, in dem die Agrarpolitik in Sonntagsreden immer vorgibt für die Erhaltung der Bergbauern und kleinbäuerlichen Strukturen zu kämpfen, ergibt das wenig Sinn. Die Agrarpolitik beraubt sich damit eines ihrer stärksten Argumente.
Schöner schaut die Einkommensstatistik jetzt aus, aber ob damit den bäuerlichen Familienbetrieben ein Dienst erwiesen wurde, bezweifle ich. Es ist das falsche Signal zur falschen Zeit für eine vor großen Umbrüchen stehende Branche.
Sie wollen uns Ihre Meinung zum Thema sagen? Schreiben Sie uns:
hans.meister@landwirt-media.com, Tel.: 0043 316/821636-167, Fax: DW 151
Kommentare