Die Renovierung einer Altenteilerwohnung kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Hofnachfolger für die Kos ten aufkommen muss und die Wohnung lediglich instandgesetzt wird.
Von Alexander KIMMERLE, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Landwirtschaftliche Buchstelle, Kempten
STEUERRECHT
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