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2017
EU-Kommission kritisiert Ausnahmen

Bei einer Kontrolle der EU-Kommission fällt auf, dass die österreichischen Bio-Richtlinien nicht dem geltenden EU-Recht entsprechen. Etliche Punkte werden kritisiert, insbesondere die bisherige Auslegung der Regelung zur Weidehaltung. Österreich orientiert sich am Vorhandensein der weidefähigen Fläche – dementsprechend viele Tiere werden auf die Weide geschickt. Damit verbunden gibt es einige pauschale Ausnahmen.
Sind Weideflächen beispielsweise zu weit vom Betrieb entfernt, liegen öffentliche Straßen zwischen Fläche und Betrieb oder ist die Fläche zu steil oder zu feucht, werden diese nicht als mögliche Weideflächen berücksichtigt.
Das erwartet Sie außerdem im Artikel:
- Das geschah in den darauffolgenden Jahren
- So sieht die Situation rund um die Weidepflicht jetzt aus
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