Die Abgeordneten haben die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen an der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Eilverfahren verabschiedet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Landwirtinnen und Landwirte Unterstützung erhalten, um Düngemittel für die nächste Anbausaison zu kaufen.
Um einen Rückgang der Produktion, mangelnde Lebensmittelqualität oder steigende Preise für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu verhindern, können Landwirtinnen und Landwirte Liquiditätshilfen in Höhe von bis zu 80 % für die zusätzlich entstandenen Düngemittelkosten erhalten. Die EU-Mitgliedstaaten haben zudem die Möglichkeit, die Vorauszahlungen auf Direktzahlungen von 70 % auf 75 % zu erhöhen und diese direkt nach der Antragsstellung an Betroffene auszuzahlen (und nicht erst nach dem 16. Oktober, wie es die geltenden Vorschriften vorsehen). Die Mitgliedstaaten erhalten zudem mehr Flexibilität bei der Anpassung ihrer Budgets für Direktzahlungen für das nächste Jahr.
Die von der Kommission vorgeschlagenen Vorschriften wurden mit 576 Ja-Stimmen, 62 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen angenommen.

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