Mein BetriebAgrarpolitik und FörderungDüngeverordnung: Wohin geht die Reise?

Düngeverordnung: Wohin geht die Reise?

Erschienen in: LANDWIRT 13-14/2026

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Die Ausbringung von Wirtschaftsdünger ist gesetzlich streng geregelt.
Quelle: agrarfoto.com

Wasser und Luft: Diese zwei der vier klassischen Elemente möchte die Europäische Union besonders schützen. Das hat weitreichende Folgen für die Landwirte in Österreich und Deutschland. Seitens der EU sind dabei zwei Dokumente wichtig. Die Nitrat- und die NEC-Richtlinie.

Zunächst die Nitratrichtlinie: Sie enthält etwa den bekannten Schwellenwert von 50 mg Nitrat pro Liter Grundwasser. Woher das unerwünschte Nitrat stammt, wird bereits im vollständigen Namen des Dokuments deutlich: „Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen“. Folglich haben Österreich und Deutschland also die Landwirtschaft in die Pflicht genommen, um die EU-Ziele zu erfüllen.

Andere Verursacher wie Klärwerke und Kanalisation spielen in der Gesetzgebung bislang keine Rolle. Dass sich dies ändert, bleibt bis auf Weiteres wohl ein Wunschdenken einiger Landwirte. Als Richtwert gilt: Die Landwirtschaft ist für 75 % des Nitrateintrags verantwortlich, der Rest verteilt sich auf Verkehr, Industrie und Kanalisation. Festzuhalten bleibt aber, dass es wissenschaftlicher Konsens in der EU ist, dass die Landwirtschaft Hauptverursacher der hohen Nitratwerte im Grundwasser ist.

<h2>Was dieser Artikel noch bereit hält:</h2> <ul> <li>Nitrat und Ammoniak in der Landwirtschaft</li> <li>Düngeverordnung in Deutschland</li> <li>Österreich setzt auf Förderung</li> <li>Gülleausbringung wird zum Kostenfaktor</li> </ul>

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