Bauernsprecher Hans MeisterDürfen Direktvermarkter keine Erzeugerorganisation gründen?

Dürfen Direktvermarkter keine Erzeugerorganisation gründen?

Bestimmte Förderungen im Bereich operationeller Programme – das sind Mittel aus dem Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) – bekommt ein österreichischer Bauer nur, wenn er Mitglied einer Erzeugerorganisation (EO) ist.

Herr S. schreibt mir dazu Folgendes:

„Wir führen einen Bioobstbaubetrieb und vermarkten unser Obst über zwei Vermarktungswege: über Erzeugerorganisation und über Direktvermarktung. Ab 2016, dann 2017, 2020 und 2021 war unser Obstbetrieb von extremen Frostschäden und Ertragsausfällen betroffen. Die Schäden betrugen bis zu 95 %. Damit konnten wir auch nicht mehr die von der Erzeugerorganisation geforderte Anlieferungsverpflichtung von 75 % der Gesamternte erfüllen. Im vergangenen Jahr wurde nun der Vertrag mit der Erzeugerorganisation einvernehmlich beendet.

Im Rahmen des operationellen Programms der EO wurden jedoch im Jahr 2018 noch Förderungen für Hagelnetz, Frostöfen und Bewässerung in Anspruch genommen. Nun haben wir von der Erzeugerorganisation eine Rückforderung über geförderte Anlagegüter im Wert von fast 20.000 Euro erhalten. Ich verstehe nicht, wieso ich das Geld nun zurückzahlen muss. Der Obstbaubetrieb läuft ja weiter. Ich konnte als Mitglied der EO nur über diese Schiene zu Förderungen kommen. Wäre es mir möglich gewesen, über das Land die Förderungen zu bekommen, so hätte ich jetzt keine Förderungsrückzahlung.“

Dazu richtete ich zwei Fragen an die AMA (Agrarmarkt Austria)

Liegt hier auf Grund der besonderen Wetterumstände, betreffend der Spätfröste, eine Ausnahmesituation vor, die man auch als solche behandeln müsste?

Antwort AMA: „Nein, die Andienungsverpflichtung der Mitglieder ist ein wesentlicher Bestandteil für die Anerkennung als Erzeugerorganisation im Rahmen der bestehenden rechtlichen Bestimmungen. Die Mitglieder haben die Erzeugnisse zur Gänze an die EO zur gemeinsamen Vermarktung zu liefern; eine EO kann jedoch den Mitgliedern einräumen, bis zu 25 % ihrer Ware direkt oder anderweitig zu vermarkten. Das ist zu kontrollieren. Wir werden Ihren Hinweis zum Anlass nehmen müssen, Kontrollen in dieser Hinsicht zu intensivieren, da wir von nicht verordnungskonformen Handlungen ausgehen müssen.“

Rückfrage an die AMA: Soll dieser Satz eine Drohung an Landwirte sein, die kritische Fragen stellen?

Wenn es bestimmte Förderungen gibt, die nur EO-Mitglieder beanspruchen können und ein „normaler“ Bauer nicht, sieht das nach einer Benachteiligung von Nicht-EO-Mitgliedern, z.B. Direktvermarktern, aus.

Daher meine Frage: Dürfen auch Direktvermarkter eine EO gründen und welche Voraussetzungen sind dafür notwendig?

Antwort AMA: „Die Regelung für die Anerkennung von EO ist in unserem Merkblatt beschrieben. Theoretisch wird es möglich sein, dass eine Mindestanzahl an Direktvermarktern eine EO gründet – aus unserer Sicht ist es jedoch ein Widerspruch:

Vermarkte ich meine Produkte direkt oder gebündelt gemeinsam? Die Gründung einer EO durch Direktvermarkter scheint hier nur zum Zwecke der Schaffung von Fördervoraussetzungen angedacht.“

Meine Logik ist eine andere: Wer vermarktet, verkauft seine Produkte – egal über welche Kanäle – und hat ein Anrecht auf gleiche Förderbedingungen.

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00