Seit dem Vorjahr gibt es in Österreich die Möglichkeit Dürreschäden zu versichern. Die Versicherung stützt sich bei ihrer Risikoeinschätzung und Prämienfestlegung auf langfristige Wetterstatistiken in den jeweiligen Gebieten und Gemeinden. Dabei spielen oft engste regionale Witterungsunterschiede eine entscheidende Rolle. Einen solchen Fall aus dem Vorjahr will ich ihnen hier schildern.
Die Frage, woher das Wetter weiß, wo die Gemeindegrenze ist, stellte sich im Vorjahr Landwirt S. Er hatte sich 2015 bei der österreichischen Hagelversicherung gegen Dürreschäden im Grünland versichert. Er ärgerte sich sehr als er zur Kenntnis nehmen musste, dass in seiner Gemeinde, trotz lang anhaltender Trockenperiode im Vorjahr und entsprechenden Ernteeinbußen, nichts ausbezahlt wurde. Das Unverständnis war umso größer, da in der angrenzenden Nachbargemeinde, an die er mit seinen Flächen bis auf einen Kilometer heranreicht, sehr wohl Entschädigungszahlungen flossen. Der Verdacht lag nahe, hier ungerecht behandelt zu werden.
Herr S. schrieb mir. Die österreichische Hagelversicherung gab mir dazu folgende Stellungnahme:
„Wir haben versucht mit viel Information und größtmöglicher Transparenz dieses gänzlich neue und anders aufgebaute Versicherungsprodukt klar und verständlich zu beschreiben. Der Artikel im LANDWIRT 5/2015 beschreibt – wie wir meinen – das Produkt sehr umfassend und verständlich.
Nun aber zu dem betroffenen Landwirt: In seiner Gemeinde regnete es im Vorjahr zwischen 15. April und 15. September laut Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) 427 mm (Gesamtperiode). Das ergibt ein Defizit von 34 Prozent. Eine Entschädigung wird aber erst ab einem Defizit von 36 Prozent ausbezahlt.
In der Zeit zwischen 2. August und 12. September (trockenste 6-Wochen-Kurzperiode) regnete es 71 mm und es wurden drei Hitzetage gemessen, was einem Gesamtdefizit von 64 Prozent entspricht. Da aber laut Vertrag erst ab einem Defizit von 36 Prozent bzw. 70 Prozent entschädigt wird, kam es zu keiner Auszahlung.
In der angesprochenen Nachbargemeinde entstanden Defizite von 46 Prozent bzw. 74 Prozent, weshalb laut Vertrag die Entschädigung zu leisten war.
Weniger Risiko, niedrigere Prämie
Für jede Gemeinde Österreichs wurde ein Punkt festgelegt, der für die Berechnung der Versicherungsprämie die Basis darstellt. Da es in der Gemeinde von Landwirt S. in den letzten 10 Jahren seltener als in der Nachbargemeinde so extrem trocken war, zahlen die Landwirte aus dieser Gemeinde nur etwa die halbe Prämie, verglichen mit jenen der Nachbargemeinde. Von demselben Punkt ausgehend werden die täglich gemessenen Witterungsdaten der ZAMG für die Berechnung der Entschädigung herangezogen.
Am Versicherungsvertrag wird festgehalten, von welcher Gemeinde die Witterungsdaten im Schadensfall herangezogen werden, und somit wird auch die Prämienhöhe bestimmt. Es ist daher nicht relevant, ob die bewirtschafteten Grünlandflächen eher am Rand oder eher in der Mitte einer Gemeinde liegen.
Österreichweit gab es im Dürrejahr 2015 breiteste Zustimmung zu diesem Produkt. Insbesondere in den großen Dürregebieten Oberund Niederösterreichs war es besonders wichtig, dass diese Versicherungslösung schon 2015 vorhanden war. Am Beispiel des Landwirts S. und auch anderer Gemeinden, wo die Defizite die Entschädigungsgrenzen knapp nicht erreicht haben, müssen wir noch Aufklärungsarbeit leisten, um nicht Unzufriedenheit, sondern inhaltliches Verständnis für dieses technische Produkt zu erhalten.“
So gesehen weiß nicht das Wetter, wo die Gemeinegrenze ist, sondern die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik kennt die Wetterstatistik jeder Gemeinde, aus der sich Risiko und Prämie errechnen.
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