KommentarEin Notweg wird nicht immer bewilligt

Ein Notweg wird nicht immer bewilligt

Der österreichische Landwirt Hans Zweifel (Anm.: Name anonymisiert) hat 2024 eine Waldwiese geerbt. Wegen der guten Kräuter will er diese ab heuer zur Futtergewinnung mähen und das Heu an seine Rinder am Hof verfüttern. Doch wie kann er dies bewerkstelligen, wenn sein Grundstück keine Anbindung an das öffentliche Wegenetz aufweist?

Sicherlich könnte er die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke fragen, ob er über deren Grund und Boden bzw. Privatwege fahren darf. Das dafür in Frage kommende Rechtsinstrument, die Bittleihe, beinhaltet eine unentgeltliche Nutzungserlaubnis. Diese kann jederzeit vom Nutzungsgeber zurückgenommen werden. Zudem wird ein allfälliger Bittleihgeber eine Drüberfahrt wohl nur für eine kurze Zeit einräumen, um nicht der Gefahr der Benutzungs- bzw. Wegnutzungsersitzung zu unterliegen.

Im gegenständlichen Fall scheidet aber auch ein Benutzungsvertrag gegen Entgelt aus, da die beiden Nachbarsfamilien seit Generationen zerstritten sind. Wie kann der Bauer trotzdem auf seine Wiese zufahren und sie nutzen? – Dafür gibt es das so genannte Notwegerecht.

Das hält der Bietrag noch für Sie bereit:

  • Was ein Notweg ist
  • Welche Voraussetzungen es für einen Notweg braucht
  • Wann kein Notweg zuerkannt werden kann

Das könnte Sie auch interessieren

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00